Einspruchverfahren

Hallo Experten,

ein Steuerpflichtiger legt gegen einen Steuerbescheid Einspruch beim FA ein. Nun entscheidet das FA darüber zunächst nicht, sondern legt dem Steuerpflichtigen bloß nahe, den Einspruch wegen Aussichtslosigkeit zurückzuziehen, andernfalls müsste über diesen förmlich entschieden werden. Eigentlich wollte der Steuerzahler aber eine Entscheidung - so oder so!

Welchen Vorteil hat das Finanzamt bzw. welcher Nachteil entsteht dem Steuerpflichtigen, wenn er den Einspruch zurückzieht bzw. nicht zurückzieht?

Vielen Dank für Eure Auskünfte.

Wolfgang D.

Moin,

ein Steuerpflichtiger legt gegen einen Steuerbescheid
Einspruch beim FA ein. Nun entscheidet das FA darüber zunächst
nicht, sondern legt dem Steuerpflichtigen bloß nahe, den
Einspruch wegen Aussichtslosigkeit zurückzuziehen, andernfalls
müsste über diesen förmlich entschieden werden. Eigentlich
wollte der Steuerzahler aber eine Entscheidung - so oder so!

Welchen Vorteil hat das Finanzamt bzw. welcher Nachteil
entsteht dem Steuerpflichtigen, wenn er den Einspruch
zurückzieht bzw. nicht zurückzieht?

erläutert von Cirwalda im Thread „Einspruch förmlich entschieden?“ einige Zeilen weiter unten.

Gruß vom Wolf