USt. bei Rechnungen ins Ausland

Hallo,

wie funktioniert es, wenn man als Unternehmer eine Rechnung ins ausland stellt mit der Ust-Vst-Anmeldung.

die rechnung wurde ja ohne USt. ausgestellt, muss das unternehmen sie dann aber trotzden an das finanzamt zahlen? (das unternehmen ist ja in einem solchen fall kein endverbraucher)

Grüße
Kris

Hallo Kris,

ich glaube, da müssen mir etwas mehr ins Eingemachte gehen.

Das geht am besten, wenn Du erzählst:

  • geht es um eine Lieferung oder um eine sonstige Leistung?

falls Lieferung:

  • EU oder Drittland?

falls EU:

  • liegt gültige USt-Identifikationsnummer des Empfängers vor?

falls Drittland:

  • liegt ein Nachweis für den tatsächlichen Export vor?

falls sonstige Leistung:

  • ist der Empfänger der Leistung Unternehmer im Sinn des UStG?
  • welche Art von Leistung ist erbracht worden?
  • wo wurde der Unternehmer, der die Leistung erbracht hat, hauptsächlich tätig?

Das sind die wesentlichen Kriterien zur UStlichen Beurteilung eines Vorgangs, der mit dem Ausland zu tun hat (keine Sorge, es gibt noch mehr - aber ich denke, wir kommen erstmal damit weiter).

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,
hier mal ein Paar Angaben, ich hoffe die bringen dich weiter.

  • geht es um eine Lieferung oder um eine sonstige Leistung?

Lieferung von Ware innerhalb der EU an Unternehmen.
Auch Verkauf an Privatpersonen direkt aus Deutschland.

falls EU:

  • liegt gültige USt-Identifikationsnummer des Empfängers vor?

ja, (bei Unternehmen)
was wenn nein?

  • welche Art von Leistung ist erbracht worden?

Verkauf von Handelsware

  • wo wurde der Unternehmer, der die Leistung erbracht hat,
    hauptsächlich tätig?

Ich glaube das trifft im Handel nicht so ganz zu, oder.

Das sind die wesentlichen Kriterien zur UStlichen Beurteilung
eines Vorgangs, der mit dem Ausland zu tun hat (keine Sorge,
es gibt noch mehr - aber ich denke, wir kommen erstmal damit
weiter).

Danke dir schon mal für deine Hilfe!
Grüße
Kris

PS: Ich kann mich erst am Montag wieder melde, also nicht wundern wenn von mir erstmal nichts mehr kommt.

Hallo Kris,

ja, damit kommen wir weiter.

  • geht es um eine Lieferung oder um eine sonstige Leistung?

Lieferung von Ware innerhalb der EU an Unternehmen.

Wenn eine gültige USt-ID-Nummer vorliegt, handelt es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Die kommt in Z 21 der USt-Voranmeldung rein, USt ist darauf nicht zu berechnen - daher das graue Feld in der Spalte USt.

Auch Verkauf an Privatpersonen direkt aus Deutschland.

Wenn diese innerhalb des Gemeinschaftsgebietes sitzen, sind diese Umsätze steuerpflichtig in D, werden behandelt wie Verkauf an Inländer.

falls EU:

  • liegt gültige USt-Identifikationsnummer des Empfängers vor?

ja, (bei Unternehmen)
was wenn nein?

Wenn nein, keine innergemeinschaftliche Lieferung und damit keine Steuerbefreiung des Umsatzes. Behandlung wie Verkauf an Inländer.

  • welche Art von Leistung ist erbracht worden?

Verkauf von Handelsware

Langsam! „Sonstige Leistung“ ist im UStG immer was anderes als eine Lieferung. Diesen Ast des Entscheidungsbaumes also gar nicht erst betreten.

  • wo wurde der Unternehmer, der die Leistung erbracht hat,
    hauptsächlich tätig?

Ich glaube das trifft im Handel nicht so ganz zu, oder.

Stimmt, auch dieser Teil des Entscheidungsbaumes gehört nicht zur Lieferung, sondern zur sonstigen Leistung.

Beiläufig: Die Beträge der innergemeinschaftlichen Lieferungen und die zugehörigen USt-ID-Nummern kommen in die „zusammenfassende Meldung“, die pro Quartal am 10. des Folgemonates (keine Dauerfristverlängerung möglich) ans Bundesamt für Finanzen in Saarlouis schicken muss.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

jetzt hast Du mich aber nervös gemacht!

Beiläufig: Die Beträge der innergemeinschaftlichen Lieferungen
und die zugehörigen USt-ID-Nummern kommen in die
„zusammenfassende Meldung“, die pro Quartal am 10. des
Folgemonates (keine Dauerfristverlängerung möglich) ans
Bundesamt für Finanzen in Saarlouis schicken muss.

Fristverlängerung für die UStVA gilt automatisch auch für die ZM (§ 18a (1) Satz 4 UStG.

Grüße
Chris

:wink:

Danke für die Infos!

Grüße