Fahrtkosten bei Selbstständigen

Von: , Frage gestellt am Do, 3. Mär 2005

Hallo,

ein Freiberufler hat in einer Stadt seine Privatwohnung und in einer anderen Stadt seine Geschäftseinrichtung (Entfernung 120 km). Er fährt pro Woche dreimal in sein Geschäft, morgens hin und abends zurück. Diese Fahrten werden teils mit der Bahn und teils mit dem Auto getätigt. Für Arbeitnehmer wäre der Kostenansatz klar (Kilometerpauschale mit Deckelung von 5112 Euro/Jahr). Aber wie kann der der Freiberufler seine Kosten ansetzen bzw. nachweisen? Müssen hier die Bahntickets und Tankquittungen angesetzt werden, oder gelten hier auch Kilometerpauschalen evtl. mit Deckelung?

Vielen Dank fürs Lesen!
freelancer

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 43 Minuten 0 hilfreich
    Re: Fahrtkosten bei Selbstständigen

    Hallo,

    beim Fahren mit der Bahn wird die Fahrkarte verbucht, beim Auto (wenn du es auch privat nutzt) gilt das Fahrtenbuch. Damit können die betrieblichen Kosten prozentual aus den Gesamtkosten des Fahrzeugs herausgerechnet werden.

    Gruß
    André

    • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Fahrtkosten bei Selbstständigen

      Hallo Andre,

      vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe zwei Autos auf mich zugelassen, das eine verwende ich nur geschäftlich und das andere privat. Für das geschäftliche habe ich ein Fahrtenbuch geführt - alle kilometer waren geschäftlich. Heisst das, daß ich alle Kosten (AfA, Steuer, Versicherung, Benzin, Kilometerpauschale) dann auch als Kosten ansetzen kann?

      Herzliche Grüße
      Daniel [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Fahrtkosten bei Selbstständigen

        vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe zwei Autos auf mich
        zugelassen, das eine verwende ich nur geschäftlich und das
        andere privat. Für das geschäftliche habe ich ein Fahrtenbuch
        geführt - alle kilometer waren geschäftlich. Heisst das, daß
        ich alle Kosten (AfA, Steuer, Versicherung, Benzin,
        Kilometerpauschale) dann auch als Kosten ansetzen kann?
        Hallo,

        du kannst alles was an Kosten mit dem Betriebsauto in Verbindung steht, ansetzen. Allerdings keine Kilometerpauschale. Die gibt es dafür nicht. Aber alle Kosten heißt auch Pflegemittel, Waschanlage, Reparaturkosten etc. Unter Umständen kannst du dir bei einem reinem Betriebsauto auch das Fahrtenbuch sparen, rede aber vorher mit dem Finanzamt (schriftlich geben lassen).

        Gruß
        André

        • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Fahrtkosten bei Selbstständigen

          Danke Andre, das hätte ich mal letztes Jahr wissen müssen :-0. Habe mein Fahrtenbuch prüfen lassen, mein KfZ nun durch Schwacke bewerten lassen und kann jetzt die genauen Kosten ansetzen.
          Viele Grüße Niedersachsen
          Daniel [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!