Langzeitstudiengebühren der Ehefrau absetzbar?

Liebe WWWler,

ich bin steuertechnisch reichlich unbedarft und hoffe, dass meine Frage nicht zu doof ist:

Können eigentlich die Langzeitstudiengebühren des nicht erwerbstätigen Ehepartners in NRW von der Steuer abgesetzt werden?

Nehmen wir mal an, ein Paar will heiraten. Im Sommer bekommt es auch Nachwuchs. In diesem Sommersemester musste die angehende Ehefrau nun erstmalig Strafgebühren in Höhe von 650 Euro (plus 120 Euro regulärer Semesterbeitrag) berappen, die ihr der angehende Gatte dann finanziert hat. Da sie nur geringfügige Einkünfte hat, muss sie keine Steuern bezahlen. Wie sieht es aber nach der Eheschließung aus? Dann greift ja das Ehegattensplitting voll für die beiden (Mann verdient alleine, Frau bleibt notgedrungen wegen des Babys erst mal zu Hause). Aber kann der Ehemann dann auch Aufwendungen seiner Frau, also nicht nur Studiengebühren sondern auch Fachbücher, Versicherungen etc. in 2006 von der Steuer absetzen? Im Web gibt es viele Hinweise zur Absetzungsmöglichkeit von Studiengebühren, aber ich werde nicht so recht schlau daraus.

Vielen Dank für Eure Tipps!

Matthias

Hi !

Aufwendungen des Ehemannes für die Ehefrau sind steuerrechtlich nicht beachtlich. Die Ehefrau kann lediglich die eigenen Aufwendungen (für sie mit ihrem Geld) steuerlich geltend machen.
Je nach Art des Studiums (Erststudium,…) kommt der Abzug der Kosten als Werbungskosten/Betriebsuasgaben oder als Sonderausgaben in Betracht. Ich vermute mal, es handelt sich um ein Erststudium. Seit Veranlagungszeitraum 2004 sind die Kosten für das Studium (Gebühren, Fahrten, Fachliteratur, Büromaterial,…) nur noch bis zur Höhe von € 4.000 als Sonderausgaben (Seite 3 des Mantelbogens) abziehbar.

BARUL76