Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage zur Absetzbarkeit von (Studien)gebühren.
Ein Student plant zum Wintersemester ein Studium an einer privat finanzierten FH (also privat-FH) zu beginnen.
Die Kosten hierfür würden bei 4400€/Jahr liegen. Da er dieses Studium in Vollzeit absolvieren möchte, bleibt ihm nur in der vorlesungsfreien Zeit die Möglichkeit zu arbeiten.
Kann er nun die Kosten von 4400€ am Jahresende in irgendeiner Form von der Steuer absetzen, bzw. wenn ja in welcher Höhe?
Muss er beispielsweise seinen jährl. Steuerfreibetrag hochsetzen lassen?
Wären diese Kosten generell absetzbar oder unabdingbar an seinen Job gekoppelt?
Für Ideen wäre ich dankbar.
Hi !
Kosten für ein Erststudium sind seit dem 01.01.2004 nicht mehr als Werbungskosten/Betriebsausgaben abzugsfähig. Sie dürfen nur noch in Höhe von max. € 4.000 als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Es dürfen neben den Studiengebühren auch die Fahrten, Fachliteratur, Büromaterial,… angesetzt werden.
Sollte das Studium im Rahmen einer Ausbildung erfolgen (also mit Ausbildungsvertrag und Ausbildungsvergütung; wie z.B. Berufakademien) ist der Ansatz der Kosten in unbeschränkter Höhe als Werbungskosten möglich.
BARUL76
Ich habe nahezu die gleiche Frage!
Mein Sohn studiert an einer solchen FH. Kann ich diese Kosten in meiner Steuererklärung geltend machen, da er kein Einkommen hat und ich für seinen Unterhalt sorge???
Wer kann da einen Tipp geben?
Hi !
Im Aktuellen Forum kann man bereits an zwei Stellen nachlesen, dass Aufwendungen, die nicht vom Steuerpflichtigen für sich selbst gemacht wurden, in der eigenen Steuererklärung nicht angesetzt werden dürfen.
BARUL76