Verkauf von betrieblich genutzter Immobilie

Liebe/r Experte/in:

Ein bilanzierender Selbsständiger kauft mit einem Familienangehörigen eine Wohnung als Privatleute (ohne Ust) . Die Käufer treten somit als GbR auf und teilen sich die AHK’s hälftig. Im vorigen Jahr nimmt der der Selbsständige seinen Wohnungsanteil als Geschäftsräume in die Bilanz und setzt die Kosten für die betrieblich genutzte Immobilie (AfA, Grundsteuer, Versicherung etc.) an. Im laufenden Jahr will der Selbstständige seinen Anteil an den Familienangehörigen verkaufen, allerdings zu einem weitaus geringeren Verkaufspreis als der Buchwert in seiner Bilanz ist. Den Verlust aus dem Anlagenabgang will er steuerlich geltend machen. Frage: Bis zu welcher preislichen Untergrenze kann der Wohnungsanteil verkauft werden, damit der Verlust zwischen Buchwert und Verkaufspreis noch geltend gemacht werden kann? Hintergrund ist, daß außer dem Bruder des Selbsständigen niemand Interesse an einer halben Wohnung hat und dieser daher den Preis stark drücken konnte.

Vielen Dank fürs Lesen
Daniel

Hallo Daniel,

Ein bilanzierender Selbsständiger kauft mit einem
Familienangehörigen eine Wohnung als Privatleute (ohne Ust) .
Die Käufer treten somit als GbR auf und teilen sich die AHK’s
hälftig. Im vorigen Jahr nimmt der der Selbsständige seinen
Wohnungsanteil als Geschäftsräume in die Bilanz und setzt die
Kosten für die betrieblich genutzte Immobilie (AfA,
Grundsteuer, Versicherung etc.) an. Im laufenden Jahr will der
Selbstständige seinen Anteil an den Familienangehörigen
verkaufen, allerdings zu einem weitaus geringeren
Verkaufspreis als der Buchwert in seiner Bilanz ist. Den
Verlust aus dem Anlagenabgang will er steuerlich geltend
machen. Frage: Bis zu welcher preislichen Untergrenze kann der
Wohnungsanteil verkauft werden, damit der Verlust zwischen
Buchwert und Verkaufspreis noch geltend gemacht werden kann?
Hintergrund ist, daß außer dem Bruder des Selbsständigen
niemand Interesse an einer halben Wohnung hat und dieser daher
den Preis stark drücken konnte.

Auf eine preisliche Untergrenze kommt es hier nicht an, ein Finanzbeamter der nicht vollkommen auf dem Schlauch steht wird aber feststellen, dass der Verlust bereits im Privatvermögen entstanden ist, d.h. der Wert bei Einlage in das Betriebsvermögen bereits dem späteren Verkaufspreis entsprach. Im Ergebnis heisst das, dass der Veräusserungsverlust aus dem Betriebsvermögen 0 € beträgt.

Grüße
Chris

Hallo Chris,

danke für die Antwort, daran habe ich natürlich nicht gedacht. Aber wie ist es, wenn der Selbstständige seinen Wohnungsanteil schon im Jahr des Kaufs mit in die Bilanz nimmt, also schon von Anfang an gewerblich kauft und nutzt? Dann gäbe es ja keinen Übergang von Privatvermögen in Betriebsvermögen und als Wert wären die AHK’s anzusetzen…

Viel Grüße
Daniel

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