Ansparabschreibung auch für GWG möglich?

Bei den Abschreibungen kniffele ich z.Z. an einigen Fragen, zu denen mir sicher jemand eine genaue Antwort geben kann:

  1. Kann ich Ansparabschreibung § 7g Absatz 3 EStG auch für Güter unter 800.-DM ansetzen? Beispiel: in 98 habe ich 300DM Rücklage gebildet für Telefon, daß ich in 99 für 700DM gekauft habe.
    Mein Finanzamt meint, daß ich Ansparabschreibungen nur für Güter über DM 800.- ansetzen darf, weil in §7g Absatz 4 die Rede ist von „Sobald für das Gut Abschreibungen vorgenommen werden dürfen…“ Meiner Meinung nach kann das nicht sein und außerdem wäre doch dann die Totalabschreibung von GWG’s auch als eine solche Abschreibung anzusehen?

  2. Hierdurch komme ich auf die Idee, daß es doch auch möglich sein müßte, ein GWG auf die Nutzungsdauer abzuschreiben, um die Ausgabe bei Anwendung der Einnahmeüberschußrechnung §4(3) in andere Jahre zu bringen. Geht das?

Hi Norbert,

  1. Kann ich Ansparabschreibung § 7g Absatz 3 EStG auch für
    Güter unter 800.-DM ansetzen? Beispiel: in 98 habe ich 300DM
    Rücklage gebildet für Telefon, daß ich in 99 für 700DM gekauft
    habe.

Nein

Mein Finanzamt meint, daß ich Ansparabschreibungen nur für
Güter über DM 800.- ansetzen darf, weil in §7g Absatz 4 die
Rede ist von „Sobald für das Gut Abschreibungen vorgenommen
werden dürfen…“ Meiner Meinung nach kann das nicht sein und
außerdem wäre doch dann die Totalabschreibung von GWG’s auch
als eine solche Abschreibung anzusehen?

§ 7g Abs. 3 spricht aber auch von " …eines Wirtschaftsgutes im sinne von Abs. 1…"
Dieser Abs. 1 sagt aber was von „… neben den Absetzungen nach § 7 Abs. 1 oder 2…“

Nun die Probleme:

  1. Bei einer Vollabschreibung von GWG gehen nebenher Sonderabschreibungen sehr schlecht
  2. § 7 ist für GWG nicht einschlägig, sondern § 6 Abs. 2
    Hier ist auch nicht von Abschreibungen die Rede, sondern von der vollen Höhe als BA

MfG
Undine

Hallo Undine,

herzlichen Dank für die Antwort. Ist denn somit §6,II abschließend für GWG (obwohl es eine KANN-Bestimmung ist)?

Zusatzfrage: Wie definierst Du eigentlich Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (ich konnte keine Legaldefinition entdecken).

Schönen Sonntag noch, Norbert

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