Ansparabschreibung und Umsatzsteuer

Immer diese Rätsel bei der UST!
Was mache ich bei der Ansparabschreibung mit der Umsatzsteuer? Wenn ich eine Rücklage von 1000 DM bilde, ist das bei 4,3-Ermittlung eine Ausgabe und ich habe sie bisher ohne Vorsteuer mit 1000 DM aufgezeichnet. Dementsprechend habe ich, wenn ich das Gut gekauft habe, bei der Auflösung der Rücklage eine Einnahme von 1000 DM aufgezeichnet, ebenfalls ohne USt. Ist das richtig so?
Was mache ich dann aber in der USt-Erklärung (bei Ist-Versteuerung)? Wo und wie bringe ich diese 1000DM Einnahme dann in der USt-Erklärung unter? Ich finde keine Zeile dafür

Hallo Norbert,
die Auflösung der Ansparabschreibung hat keine umsatzsteuerliche Auswirkung und muss somit auch nicht in die USt-Erklärung aufgenommen werden ( ist ja kein steuerbarer Umsatz ).
Gruß UTE

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