Hallo,
habe im Archiv leider nichts gefunden. Müssen Minijobs eigentlich in der EKST-Erklärung angegeben werden und kann man dem gegenüber z.B. Kinderbetreuungskosten absetzen ?
Wurden eigentlich die Fahrtkosten auf 0,30 Euro gesenkt ?
Vielen Dank und Gruß joyyy
Müssen Minijobs eigentlich in der EKST-Erklärung angegeben werden und kann man dem gegenüber z.B. Kinderbetreuungskosten absetzen ?
Nur, wenn Du selbst dafür die Steuer gezahlt hast. Normalerweise nicht, weil der AG eine pauschale Steuer gezahlt hat.
ja, ab dem 1.1.2004 0,30 Euro für die einfache Strecke (als ob man nicht zurückfahren würde *grrr*)
Gruß JoKu
Danke. Vielen Dank