Heirat 2004, Steuererklärung 2004 - Tipps

Hallo,

anbei folgende Situation:
Heirat im Juli 2004, Steuerklassen wurden ab September geändert auf III und V.
Nun soll für dieses Jahr eine gemeinsame Steuererklärung gemacht werden, dazu gibt es Fragen:
im Bekanntenkreis wird erzählt, dass der Besserverdienende, der nun auch Steuerklasse III hat, für minestens ein halbes Jahr, vielleicht auch für das ganze Jahr, rückwirkend mit der Steuerklasse III berechnet wird. Stimmt dies Aussage?

Wenn ja, wie ist vorzugehen in der Steuererklärung?
Gibt es sonstige Tipps, worauf zu achten ist?

Gruss

Die Steuererklärung wird für das abgelaufenen Jahr gemacht, egal, was Ihr für Steuerklassen hattet. In je eine Anlage N werden die Daten eingetragen, die Eure Arbeitgeber Euch mitgeteilt haben. Die gewesene Steuerklasse ist dann ziemlich egal.

Grob: Aus Euren Einkünften minus dem was abgesetzt wird, berechnet das FA Eure zu zahlende Steuer. Von der wird die bereits gezahlte Lohnsteuer abgezogen. Daraus ergibt sich eine Steuerrückzahlung oder (seltener) eine Steuenachzahlung.

Für das Finanzamt gelten Ehepaare als „das ganze Jahr verheiratet“.

im Bekanntenkreis wird erzählt, dass der Besserverdienende,
der nun auch Steuerklasse III hat, für minestens ein halbes
Jahr, vielleicht auch für das ganze Jahr, rückwirkend mit der
Steuerklasse III berechnet wird. Stimmt dies Aussage?

Steuerklassenwechsel gilt m.W. nur in die Zukunft
von rückwirkend habe ich noch nichts gehört

Gibt es sonstige Tipps, worauf zu achten ist?

Mehr zum Thema Steuererklärung hier:
http://www.klicktipps.de/einkommensteuer.htm

Gruß JoKu

Danke für die Antwort,

aber wenn das Finanzamt das Ehepaar im ganzen Jahr als verheiratet berechnet, so sollte es doch schon was zurück geben.
Besonders der Unterschied von Steuerklasse I auf Steuerklasse III macht einen Unterschied, den man monatlich spürt.

Thorsten

aber wenn das Finanzamt das Ehepaar im ganzen Jahr als
verheiratet berechnet, so sollte es doch schon was zurück
geben.

Ja, das ist in der Regel so.
Unter Anderem deswegen ist bei den Standesämtern im Dezember mehr Betrieb als im Januar.

Ausnahme: Beide verdienen ungefähr gleich viel und sind hoch in der Progression.

Gruß JoKu

HI,

so, die Daten wurden nun mal in Wiso Sparbuch 2004 eingegeben, aber irgendswie kommt dabei nicht viel raus.
Im Vorjahr hatte der bessere Verdiener in Steuerklasse I fast die gleiche Erstattung wie nun eine Zusammenveranlagung der Steuerklasse III und V (mit Ehepartner).
Der Ehepartner mit V verdient ca. ein Viertel von dem, was der Ehepartner mit Steuerklasse III verdient.

Werden nun aber die Einkünfte des Ehepartners mit Steuerklasse V nicht eingegeben, so ergibt sich schon ein satter Vorteil.

Wieso ist dies so?

Thorsten

so, die Daten wurden nun mal in Wiso Sparbuch 2004 eingegeben,
aber irgendswie kommt dabei nicht viel raus.

Dann hattet Ihr die Steuerklassen in 2004 schon recht gut passend gewählt.

Im Vorjahr hatte der bessere Verdiener in Steuerklasse I fast
die gleiche Erstattung wie nun eine Zusammenveranlagung der
Steuerklasse III und V (mit Ehepartner).
Der Ehepartner mit V verdient ca. ein Viertel von dem, was der
Ehepartner mit Steuerklasse III verdient.

Werden nun aber die Einkünfte des Ehepartners mit Steuerklasse
V nicht eingegeben, so ergibt sich schon ein satter Vorteil.
Wieso ist dies so?

Beim Ehegattensplitting werden die Einkünfte zusammengenommen und dann gleichmäßig auf beide verteilt. Davon werden dann die Steuern berechnet.
Dadurch kommt man in einen Bereich mit geringerer Progression.

Hallo Thorsten,

ich hab die Antworten der anderen nicht gelesen. Nur ganz kurz kann ich dir sagen, dass es für das Jahr der Eheschließung die sog. „Besondere Veranlagung“ gibt. Dies geht aber nur für das Jahr der Eheschließung. Wir haben im Juni damals geheiratet und eben dies angekreuzt. Man hat uns gesagt, dass dies die günstigste Variante sei. Sollte es dennoch anders günstiger sein, wird das automatisch umgestellt (naja, wollen wirs mal glauben).

Hoffe geholfen zu haben.

lg Tanja, die leider heute kaum Zeit hat :wink:

Splittingtarif Zusammenveranlagung
Hallo,

Ich versuch mal den Splittingtarif zu erklären:

Im Vorjahr hatte der bessere Verdiener in Steuerklasse I fast
die gleiche Erstattung wie nun eine Zusammenveranlagung der
Steuerklasse III und V (mit Ehepartner).
Der Ehepartner mit V verdient ca. ein Viertel von dem, was der
Ehepartner mit Steuerklasse III verdient.

Werden nun aber die Einkünfte des Ehepartners mit Steuerklasse
V nicht eingegeben, so ergibt sich schon ein satter Vorteil.

Wieso ist dies so?

Bei der Zusammenveranlagung werden die einzelnen Einkünfte beider Ehegatten zusammengerechnet und insgesamt bis zum „zu versteuernden Einkommen“ durchgerechnet. Dann wird dieser Betrag, sagen wir mal 30.000 € halbiert, das Programm liest dann die Steuer, die ein Alleinstehender für 15.000 € zu zahlen hätte aus der Tabelle ab. Anschließend wird dieser gefundene Steuerbetrag verdoppelt. Dies ist die festzusetzende Einkommensteuer nach dem Splittingtarif.

Maximal begünstigt davon ist die klassische Ehe mit Alleinverdiener und Hausfrau. Überhaupt kein Vorteil ergibt sich, wenn beide Ehegatten genau dasselbe verdienen. Die Steuerklasse III ist für den Prototyp des alleinverdienenden Familienvaters berechnet und schöpft den ganzen Vorteil des Splittingtarifs ab. Die Steuerklasse V berücksichtigt keinen Splittingtarif und versucht annähernd richtige Ergebnisse bei eher im Vergleich zum Hauptverdiener geringem Lohn zu errechnen. Die Steuerklasse IV ist wie bei Alleinstehenden, ganz ohne Splittingtarif, da diese Steuerklasse bei annähernd gleichem Lohn empfohlen wird.

Es ist ein hartnäckiges Märchen, dass alle Verheirateten weniger Steuern zahlen würden.

Viele Grüße
C.

HI,

erstmal danke für die neuen Infos.
Aber verstehen muss ich dies wirklich nicht.
Wäre der Ehepartner mit Steuerklasse III Alleinverdiener, hätte er enorm mehr. Aber so scheinen unsere Gesetze zu sein.

Meint ihr nun, auf das Programm Wiso ist Verlass oder soll man sich doch lieber einem Lohnsteuerhilfeverein oder gar Steuerberater zu Hilfe ziehen?

Thorsten

Hallo,

Wäre der Ehepartner mit Steuerklasse III Alleinverdiener,
hätte er enorm mehr.

Das stimmt nicht. Ohne das zweite Gehalt hat man netto viel weniger. So viel macht der Steuervorteil auch nicht aus.

Meint ihr nun, auf das Programm Wiso ist Verlass

wurde von verschiedenen Zeitschriften getestet. Ist eines unter den besten drei in der Regel in den Tests.

oder soll man
sich doch lieber einem Lohnsteuerhilfeverein oder gar
Steuerberater zu Hilfe ziehen?

für die Frage, wie sich der Splittingtarif auswirkt???
Verbindlich ist ohnehin nur der Steuerbescheid.

Viele Grüße
C.

Thorsten