Tsunami-Spende II
Von: , Frage gestellt am Di, 15. Mär 2005
Moin,
für Tsunami-Opfer hat der Steuerpflichtige A Anfang Januar gespendet (Fall 1), der Steuerpflichtige B erst im Februar (Fall 2).
Mitte Januar kam das Finanzministerium auf die (löbliche) Idee, daß Tsunami-Spenden, die über den Arbeitgeber geleistet werden (vom Lohn einbehalten), das zu versteuernde Einkommen mindern (trifft auf Fall 2 zu).
Im Ergebnis kann das zu einer Ungleichbehandlung zu Lasten Fall 1 führen.
Wie können bei dem Steuerpflichtigen A die steuerlichen Folgen von Fall 2 erreicht werden, also Minderung des steuerpflichtigen Einkommens statt "begrenzt zulässiger Spendenabzug"?
Gruß vom Wolf
