Tsunami-Spende II

Von: , Frage gestellt am Di, 15. Mär 2005

Moin,

für Tsunami-Opfer hat der Steuerpflichtige A Anfang Januar gespendet (Fall 1), der Steuerpflichtige B erst im Februar (Fall 2).

Mitte Januar kam das Finanzministerium auf die (löbliche) Idee, daß Tsunami-Spenden, die über den Arbeitgeber geleistet werden (vom Lohn einbehalten), das zu versteuernde Einkommen mindern (trifft auf Fall 2 zu).

Im Ergebnis kann das zu einer Ungleichbehandlung zu Lasten Fall 1 führen.

Wie können bei dem Steuerpflichtigen A die steuerlichen Folgen von Fall 2 erreicht werden, also Minderung des steuerpflichtigen Einkommens statt "begrenzt zulässiger Spendenabzug"?

Gruß vom Wolf

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Tsunami-Spende II

    Hallo,
    Wie können bei dem Steuerpflichtigen A die steuerlichen Folgen
    von Fall 2 erreicht werden, also Minderung des
    steuerpflichtigen Einkommens statt "begrenzt zulässiger
    Spendenabzug"?
    gar nicht, da es sich um zwei verschiedene Sachverhalte handelt.....

    bzw. Pech gehabt, Gerechtigkeit gibt es im Steuerrecht schon lange nicht mehr, Logik noch weniger.

    Viele Grüße
    C.

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