Umsatzsteuer und Bilanz

Hallo!

Ich brüte hier gerade über meiner Steuererklärung.
Ende '98 habe ich Umsatzsteuer eingenommen, folglich aber erst Anfang '99 abgeführt.
Soweit ich das sehe, mußte ich dann die Umsatzsteuer für '98 als Gewinn einsetzen, für '99 als Verlust, ja?
Zumindest war das Finanzamt damit zufrieden.

Nun folgender Fall: Ende '99 habe ich eine Rechnung gestellt,
welche aber erst Anfang 2000 bezahlt wurde.
Mein schlaues Buch sagt nun, daß es für die Bilanz darauf ankommt, wann GEZAHLT wurde - heißt das, ich kann die Umsatzsteuer als Einnahme für 2000 ansetzen (wobei ich sie natürlich Anfang 2000 auch schon wieder abgeführt habe)?
Das wäre für mich steuerlich wesentlich günstiger.

Oder gilt hier - wie bei der Zuordnung des ‚richtigen‘ Einkommens - das Datum der Rechnung?

MfG,
Martin Eckel

Hallo!

Ich brüte hier gerade über meiner Steuererklärung.
Ende '98 habe ich Umsatzsteuer eingenommen, folglich aber erst
Anfang '99 abgeführt.
Soweit ich das sehe, mußte ich dann die Umsatzsteuer für '98
als Gewinn einsetzen, für '99 als Verlust, ja?

Umsatzsteuer ist weder Gewinn noch Verlust und wird folglich nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben. Hierfür gibt einen eigenen Vordruck, die Umsatzsteuererklärung. Die Umsatzsteuer ergibt sich aus der Differenz zwischen gezahlter Vorsteuer und vereinnahmter Mehrwertsteuer und hat keinerlei Einfluß auf Gewinn oder Verlust. Vielmehr kann man sogar Verluste machen und trotzdem Umsatzsteuer zahlen müssen. Für Gewinn oder Verlustberechnung werden Einnahmen und ausgaben ohne MwSt. herangezogen ! Die Mehrwertsteuer kann keine Einnahme sein, sondern ist lediglich Geld daß man „im Auftrag“ des Finanzamtes vom Kunden einzieht und an das Finanzamt abführt. Dafür darf man an Lieferanten gezahlte MwSt. von der vereinnahmten abziehen.

Nun folgender Fall: Ende '99 habe ich eine Rechnung gestellt,
welche aber erst Anfang 2000 bezahlt wurde.
Mein schlaues Buch sagt nun, daß es für die Bilanz darauf
ankommt, wann GEZAHLT wurde - heißt das, ich kann die
Umsatzsteuer als Einnahme für 2000 ansetzen (wobei ich sie
natürlich Anfang 2000 auch schon wieder abgeführt habe)?
Das wäre für mich steuerlich wesentlich günstiger.

Man kann bis zu gewissen Grenzen zwischen der „Sollversteuerung“ und der „Istversteuerung“ wählen. Bei der Sollversteuerung werden die Beträge der geschriebenen und eingegangenen Rechnungen herangezogen, bei der „Istversteuerung“ nur die tatsächlich bezahlten. Welche Form man wählt hängt vom Umsatz ab.

Umsatzsteuer ist weder Gewinn noch Verlust und wird folglich
nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben.

Ja, ist ja grundsätzlich alles klar, was das mit der Umsatzsteuer auf sich hat - hab schon ein paar Steuererklärungen hinter mir.
Aber: Wenn ich zB. Ende '98 Umsatzsteuer einnehme und erst Anfang '99 Jahres eben diese abführe, dann muß ich die doch '98 als Gewinn deklarieren und '99 als Verlust.

Zumindest war mein Finanzbeamter bei meiner ersten Steuererklärung nicht einverstanden, als ich mein Einkommen ohne Umsatzsteuer angab => ich hatte meine Rechnung Ende des Jahres bezahlt bekommen und demzufolge die Umsatzsteuer erst nächstes Jahr abgeführt => Umsatzsteuer gehört zum Gewinn und muß mit versteuert werden.
Konnte dafür im nächsten Jahr natürlich abgezogen werden.

So auch in meinem schlauen Buch:
Die Umsatzsteuer ist im Zeitpunkt

  • der Vereinnahmung als Betriebseinnahme zu erfassen
  • der Verausgabung als Betriebsausgabe.

Und wenn Vereinnahmung und Verausgabung nicht in das selbe Jahr fallen, hat die Umsatzsteuer sehr wohl etwas mit dem Jahreseinkommen zu tun.

Die Frage war nur: zu welchem Zeitpunkt ist die Einnahme der Umsatzsteuer zu verbuchen - Rechnungszeitpunkt oder Zahlungseingang? Denn der Nettobetrag - also die bezahlte Leistung - ist ja auf jeden Fall auf den Rechnungszeitpunkt zu beziehen.
Mein Buch sagt im Nebensatz, daß die Umsatzsteuereinnahme auf den Zahlungseingang zu beziehen ist. Und DAS wollte ich nochmal bestätigt wissen.

MfG,
Martin Eckel

Bilanz oder EÜR ?
Hallo Ihr 2,

die Ausgangsfrage bezog sich auf „Umsatzsteuer und Bilanz“.
Hier ist die AW vollkommen richtig: Die Umsatzsteuer ist für einen bilanzierenden Unternehmer ein durchlaufender Posten und beeinflußt den Gewinn nicht.

Was Du meinst, ist eine Einnahme-Überschuß-Rechnung.
Hier hat Dein Buch recht:

Die Umsatzsteuer ist im Zeitpunkt

  • der Vereinnahmung als Betriebseinnahme zu erfassen
  • der Verausgabung als Betriebsausgabe.

Die Frage war nur: zu welchem Zeitpunkt ist die Einnahme der
Umsatzsteuer zu verbuchen - Rechnungszeitpunkt oder
Zahlungseingang? Denn der Nettobetrag - also die bezahlte
Leistung - ist ja auf jeden Fall auf den Rechnungszeitpunkt zu
beziehen.

Vereinnahmung heißt Geldeingang, ergo ist die Einnahme zum Zeitpunkt der Bezahlung realisiert.
Auch die bezahlte Leistung wird dann erst zur Einnahme!!!
§ 11 EStG

Zu beachten ist hier aber noch die sogenannte 10-Tage-Regel!

MfG
Undine

Undine!

Jetzt muss ich da mal einhaken…:

Bist Du Dir sicher, dass die Kurze-Zeit-Regel bei der Umsatzsteuer greift? Ich denke ich habe das mal so gelernt, dass die Umsatzsteuer keine regelmäßige Zahlung ist, da sie mit jedem Voranmeldungszeitraum neu entsteht…?

grüße vom kanzler
*derimmernochüberdeinennamengrübelt*

Hi Markus :smile:)

Jetzt muss ich da mal einhaken…:

Ja, just do it!

Bist Du Dir sicher, dass die Kurze-Zeit-Regel bei der
Umsatzsteuer greift? Ich denke ich habe das mal so gelernt,
dass die Umsatzsteuer keine regelmäßige Zahlung ist, da sie
mit jedem Voranmeldungszeitraum neu entsteht…?

Beim § 11 EStG wird auf regelmäßige Zahlungen, die fällig sind abgestellt.
Die Ausgangsfrage ging nicht auf die Zahlung der USt als Vorauszahlung a.g. der UStVA hinaus, sondern es ging um die Einnahme der USt vom Kunden.
Hier gilt m.E. § 11 nicht nur für den Netto-Rechnungsbetrag, sondern auch für die USt.

Gleichwohl tendiere ich auch bei der UStVA zur Anwendung des § 11, aber wer zahlt schon vor dem 10. *g*

grüße vom kanzler
*derimmernochüberdeinennamengrübelt*

Grüße von Undine
*diedenNamenvonihrenElternbekommenhat*