Was ist die Mehrwertsteueridentifikationsnummer?

Von: , Frage gestellt am Fr, 24. Sep 1999

Altavista findet dazu fast nichts. Hat das was mit der Mehrwertsteuererstattung durchs Finanzamt zu tun?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: Was ist die Mehrwertsteueridentifikationsnumme

    Mehrwertsteueridentifikationsnummer? Hat
    das was mit der Mehrwertsteuererstattung
    durchs Finanzamt zu tun?
    Indirekt ja, mit der Umsatzsteueridentifikationsnummer(UStID
    ) die vom Oberfinanzamt(?) in Saarlouis vergeben wird zeigst du an innerhalb der EG Waren bewegen zu wollen. Bei einem Einkauf in zB. Franzland würdest du die UStID vorzeigen und nur den dt. USTsatz (16%) entrichten.

    Bietet sich auf jeden Fall an wenn es den Aufwand (Zusammenfassende Meldung nach Saarlouis) trägt.

    Gruß
    NoahDilar

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Was ist die Mehrwertsteueridentifikationsnum

      Übrigens, es gibt kein Oberfinanzamt, sondern in Saarlouis sitzt eine Zweigstelle des Bundesamts für Finanzen.
      Die Umsatzsteueridentifikationsnummer muß aber beim zuständigen Finanzamt beantragt werden, dieses übermittelt den Antrag dann ans Bundesamt.

      Gruß
      Peter

    • Antwort von nach 7 Tagen hilfreich
      Re^2: Was ist die Mehrwertsteueridentifikationsnum

      Hi, NoahDilar!
      Du sagtest:
      Bei einem Einkauf in zB. Franzland würdest du die
      UStID vorzeigen und nur den dt. USTsatz
      (16%) entrichten.

      Soweit ich weiß, fällt das unter "Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe". Rechnungen von Franzland an Dich oder wen auch immer beinhalten keine MwSt. und werden auch vom Finanzamt nicht nachberechnet.
      Gruß,
      Babs

      • Antwort von nach 8 Tagen hilfreich
        Nicht ganz so

        Einkauf in zB. Franzland würdest du die
        UStID vorzeigen und nur den dt. USTsatz
        (16%) entrichten.

        Soweit ich weiß, fällt das unter
        "Steuerfreie innergemeinschaftliche
        Erwerbe".
        Für den Lieferer ist es eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung; für den Empfänger ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb mit Vorsteuerabzug. Rechnungen von Franzland an
        Dich oder wen auch immer beinhalten keine
        MwSt.
        Für den Endverbraucher (Privatperson) schon. Dieser hat ja auch keine USt-ID. und werden auch vom Finanzamt nicht
        nachberechnet.
        Selber in UStVA anmelden!

        MfG
        Undine

        • Antwort von nach 8 Tagen hilfreich
          Re: Nicht ganz so

          Für den Lieferer ist es eine steuerfreie
          innergemeinschaftliche Lieferung; für den
          Empfänger ein steuerpflichtiger
          innergemeinschaftlicher Erwerb mit
          Vorsteuerabzug.

          Wann habe ich dann steuerfreien innergem. Erwerb? Rechnungen aus Frankreich, Holland, etc. kommen bei uns (Firma) ohne St. an. Wir geben das in der UStVA an. NACHberechnet wird nichts. Rechnungen von Franzland an
          Dich oder wen auch immer beinhalten keine
          MwSt.
          Für den Endverbraucher (Privatperson)
          schon. Dieser hat ja auch keine USt-ID.

          O.K. und werden auch vom Finanzamt nicht
          nachberechnet.
          Selber in UStVA anmelden!

          Ich weiß das nur von Firmen: der Umsatz muß angemeldet werden. Aber es werden keine 16% nachberechnet.

          Gruß
          Babs

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