Freibetrag auf Lohnsteuerkarte 2005 eintragen?

Hallo Wissende,

folgendes Szenario:
Ein Angestellter rechnet fuer 2005 erstmalig mit einer hohen Absetzbarkeit fuer die Sanierung eines denkmalgeschuetzten Hauses sowie Werbungskosten aus anderen Gruenden, die zusammen ca. 20.000 EUR ausmachen.
Aus bestimmten Gruenden will der Angestellte diesen absetzbaren Betrag nicht im Zuge der Einkommenssteuererklaerung geltend machen sondern so schnell wie moeglich als Freibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen, damit sein Arbeitgeber einen geringeren Abzug vom Gehalt taetigt. Der Hintergrund ist die anstehende Entsendung des Angestellten in das Ausland und die zukuenftige Besteuerung nach DBA.
Der Angestellt hat bisher keine Freibetraege (ausser Kind) auf der LSK eingetragen.

Die Fragen lauten:
a) Ist die Eintragung eines Freibetrages fuer in 2005 erwartete absetzbaren Kosten moeglich? Was macht man genau, um das zu erreichen?
b) Wie erreichet man es, dass dieser Freibetrag moeglichst schnell auf der beim Arbeitgeber liegenden Lohnsteuerkarte „ankommt“?
c) Wenn der Arbeitgeber bereits fuer Jan. und Feb. 2005 die Lohnsteuer abgefuehrt hat - wird dann bei einem Eintrag eines Freibetrages fuer 2005 im Maerz 2005 auch die abgefuehrte Lohnsteuer der beiden Vormonate „korrigiert“?

In der Hoffnung auf (positive) Antworten…

Moritz

Hallo Moritz !

folgendes Szenario:
Ein Angestellter rechnet fuer 2005 erstmalig mit einer hohen
Absetzbarkeit fuer die Sanierung eines denkmalgeschuetzten
Hauses sowie Werbungskosten aus anderen Gruenden, die zusammen
ca. 20.000 EUR ausmachen.
Aus bestimmten Gruenden will der Angestellte diesen
absetzbaren Betrag nicht im Zuge der
Einkommenssteuererklaerung geltend machen sondern so schnell
wie moeglich als Freibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte
eintragen lassen, damit sein Arbeitgeber einen geringeren
Abzug vom Gehalt taetigt. Der Hintergrund ist die anstehende
Entsendung des Angestellten in das Ausland und die zukuenftige
Besteuerung nach DBA.
Der Angestellt hat bisher keine Freibetraege (ausser Kind) auf
der LSK eingetragen.

Die Fragen lauten:
a) Ist die Eintragung eines Freibetrages fuer in 2005
erwartete absetzbaren Kosten moeglich? Was macht man genau, um
das zu erreichen?

Ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte kommt bei dir (vermutlich) nicht in Frage. Wenn du die ersten Monate in D steuerpflichtig warst, die restlichen Monate aber in einem anderen Land, vorausgesetzt, dass das so richtig ist, erhöhen deine ausländischen Einkünfte den Steuersatz auf deine deutschen Einkünfte (Stichwort: Progressionsvorbehalt).
Daher wirst du wahrscheinlich in 2005 sogar mit einer Nachzahlung rechnen müssen(dafür würde ich an deiner Stelle schon mal ein paar Euros zur seite legen), ein Freibetrag kann daher nicht eingetragen werden.

b) Wie erreichet man es, dass dieser Freibetrag moeglichst
schnell auf der beim Arbeitgeber liegenden Lohnsteuerkarte
„ankommt“?

Sollte doch ein Freibetrag eingetragen werden können, mit der Lohnsteuerkarte und einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zum Finanzamt gehen, dort wird in der Regel sofort der Freibetrag eingetragen.
Den Antrag gibt es beim Finanzamt oder auch hier:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C4429475_L20…

c) Wenn der Arbeitgeber bereits fuer Jan. und Feb. 2005 die
Lohnsteuer abgefuehrt hat - wird dann bei einem Eintrag eines
Freibetrages fuer 2005 im Maerz 2005 auch die abgefuehrte
Lohnsteuer der beiden Vormonate „korrigiert“?

Nein

In der Hoffnung auf (positive) Antworten…

Da muss ich dich leider enttäuschen !

Gruß

Peter

Hi !

Ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte kommt bei dir
(vermutlich) nicht in Frage. Wenn du die ersten Monate in D
steuerpflichtig warst, die restlichen Monate aber in einem
anderen Land, vorausgesetzt, dass das so richtig ist, erhöhen
deine ausländischen Einkünfte den Steuersatz auf deine
deutschen Einkünfte (Stichwort: Progressionsvorbehalt).

Der Sachverhalt (VZ 2005) lautete aber, dass er erst irgendwann in diesem Jahr ins Ausland geht. Bis jetzt ist er noch nicht dort. Es steht daher einer Eintragung eines Freibetrages nichts im Weg.
Ich weiss ja nicht, wie hoch die üblichen Einkünfte sind. Aber bei Werbungskosten in Höhe von derzeit bereits € 20.000 kommen bereits viele Arbeitnehmer auf einen „Gesamtbetrag der Einkünfte“ zumindest aber auf ein „zu versteuerndes Einkommen“ in Höhe von € 0,00. Bei diesem Betrag wirkt sich der Progressionsvorbehalt nicht aus.

BARUL76

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Hallo,

Ich weiss ja nicht, wie hoch die üblichen Einkünfte sind. Aber
bei Werbungskosten in Höhe von derzeit bereits € 20.000 kommen
bereits viele Arbeitnehmer auf einen „Gesamtbetrag der
Einkünfte“ zumindest aber auf ein „zu versteuerndes Einkommen“
in Höhe von € 0,00. Bei diesem Betrag wirkt sich der
Progressionsvorbehalt nicht aus.

Das ist die Frage.
Bei deiner Konstellation hast du natürlich Recht.
Aber es sind die gesamten Einkünfte in D zu berücksichtigen, also nichtselbständige plus (!) Vermietungseinkünfte.
Nach dem geschilderten Sachverhalt müsste Moritz § 7i EStG meinen, also vermieten, denn § 10f EStG gibt es ja nur bei Selbstnutzung.
Das kann aber nicht sein, wenn er in Ausland zieht.

Vielleicht sollte Moritz sich nochmal genauer äußern.

Gruß

Peter

Danke!
Vielen Dank ersteinmal an Peter und barul76, werde meine Frage per EMail an die Beiden weiter erlaeutern…

Moritz