Honorar - Nebeneinkünfte versteuern?

Ein Arbeitnehmer der Vollzeitbeschäftigt ist, arbeitet nebenbei am Wochenende auf Honorarbasis (abrechnung im std.lohn).
Dafür unterschreibt er jedes mal eine Quittung und einmalig im Jahr einen Honorarvertrag in dem steht das er für die ordnungsgemäße Versteuerung des Honorarlohnes verantwortlich ist.
Wann muss man nun seine Nebeneinkünfte bei der Steuererklärung angeben.
Es gab früher einmal eine 800 DM Grenze. Sind das heute 400 Euro?
D. heisst bis 400,- Euro wären der Verdienst steuerfrei? Und alles darüber muss angegeben werden?

Hi !

Nach deinen Ausführungen scheint es mir, als wenn du „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ beziehst (oder bist du angestellt, also auf Lohnsteuerkarte? Dann wäre aber „selbst für Steuer und Versicherung sorgen“ doch sehr merkwürdig)

Eine Anmeldung eines Gewerbes (beim Gewerbeamt) ist für die steuerliche Einordnung nicht unbedingt erforderlich, sollte aber geprüft werden, ob diese erforderlich ist.

Einen Freibetrag bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gibt es nicht. Lediglich bei den „Sonstigen EInkünften“ ist für bestimmte Vermittlungsleistungen ein Jahresfreibetrag in Höhe von € 256 vorgesehen. Aber meiner Meinung nach dürfte deine Tätigkeit aus sachlichen Gründen nicht zu den „Sonstigen EInkünften“ zählen.

Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Einkommensteuer) ermittelst du, indem du eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung (EÜR oder 4/3-Rechnung) machst. Dies ist bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2004 eine Aufstellung (z.B. in Excel) bei der oben deine Betriebseinnahmen und darunter deine Betriebsausgaben stehen. Die Differenz ist gleich der Gewinn. Dieser enstpricht wohl den Einkünften und ist daher in die Anlage GSE zur Steuererklärung (Seite 1) zu übernehmen.

Als Betriebsausgaben kommen neben den Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand [Abwesenheit mehr als 8h=€ 6,00; Abwesenheit mehr als 14h= € 12,00; Abwesenheit 24h=€ 24,00], sonstige RK [Trinkgelder, Parkgebühren, Telefonkosten,…] auch noch Aufwendungen für Büromaterial (Stifte und Papier und Ordner und Lineal und Locher und Tacker und und und, um die steuerlich notwendigen Aufzeichnungen zu machen; Computernutzung (?);…), Telefon- und Faxnutzung, Internet, Porto, Fachliteratur, Kosten für Geldverkehr (pauschal € 16,00 im Jahr).

Neben diesen einkommensteuerlichen Punkten muss man sich um die Umsatzsteuer (USt) aber wohl keine Sorgen machen. Erst wenn die erhaltenen Honorare pro Jahr einen Betrag in Höhe von € 17.500 anfallen, muss man sich auch noch um die USt kümmern. Solange diese Grenze nicht erreicht ist, gilt man als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG.

BARUL76