Hallo,
jemand hat ein Gewerbe angemeldet und verkauft nun Ware bei Ebay. Dieser jemand wendet die Kleinunternehmerregelung an, also Rechnungen ohne Ust.
Muss dieser jemand jetzt für die Steuererklärung alle von ihm an die Kunden verschickten Rechnungen (Kopien) dem Finanazamt schicken? Oder kann dieser jemand einfach nur die Einnahmen-Überschussrechnung der Steuererklärung beilegen und das wars?
Weil!!! Dieser jemand hat es mit den Rechnungen ein wenig nicht zu konsequent durchgezogen und hat ein paar vergessen zu schreiben. Als er dies nun nachholen wollte stellte er fest das eine Dritte Person die ganzen Dateien mit Kundenadressen (aus Versehen) gelöscht hat.
Was macht dieser jemand nun ohne die kompletten Rechnungen?
Vielen Dank
