Keine Rechnungen mehr- was will Finanzamt?

Hallo,

jemand hat ein Gewerbe angemeldet und verkauft nun Ware bei Ebay. Dieser jemand wendet die Kleinunternehmerregelung an, also Rechnungen ohne Ust.
Muss dieser jemand jetzt für die Steuererklärung alle von ihm an die Kunden verschickten Rechnungen (Kopien) dem Finanazamt schicken? Oder kann dieser jemand einfach nur die Einnahmen-Überschussrechnung der Steuererklärung beilegen und das wars?

Weil!!! Dieser jemand hat es mit den Rechnungen ein wenig nicht zu konsequent durchgezogen und hat ein paar vergessen zu schreiben. Als er dies nun nachholen wollte stellte er fest das eine Dritte Person die ganzen Dateien mit Kundenadressen (aus Versehen) gelöscht hat.

Was macht dieser jemand nun ohne die kompletten Rechnungen?

Vielen Dank

Hi !

Beim Finanzamt genügt es, nur die EÜR einzureichen. Lediglich für den ungewöhnlichen Fall einer Betriebsprüfung (kommt bei Kleinunternehmern statistisch etwa alle 11.000 Jahre vor) sollten die Rechnungen jetzt möglichst zeitnah nacherstellt werden. Jetzt ist dir noch in etwa bekannt, was du verkauft hast. Wenn dich aber in 3 Jahren mal einer danach fragt, wirds schon echt schwierig, da noch was nachzuvollziehen.

BARUL76

Hallo,

dieser jemand hat die Namen der Kunden in einer Liste eingetragen, zusammen mit den gekauften Artikel. Also Namen könnte dieser jemand schon vorweisen, nur keine Adressen mehr. :frowning:

Aber wenn die EÜR reicht dann ist es ja in Ordnung.

Danke