Mehrwertsteuer bei Kleinunternehmer

Hallo,
wenn ein Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit ist - darf er dann trotzdem Dinge einkaufen, ohne die Mehrwertsteuer bezahlen zu müssen?

Oder ist es einfach so, dass ich die Waren mit Mehrwertsteuer einkaufe, und diese im Endeffekt im Preis einkalkuliert an den Kunden weitergebe?

Hallo Melchior,

Kleinunternehmer im Sinn des § 19(1) UStG sind nicht von der USt befreit, sondern bei ihnen wird keine USt erhoben.

Sie bezahlen genau das, was alle anderen auch bezahlen: Das vereinbarte Entgelt zuzüglich USt, falls der liefernde/leistende Unternehmer im Inland sitzt und die Lieferung/Leistung nicht USt-befreit ist.

Sie dürfen die an andere geschuldete USt aber nicht als Vorsteuer abziehen. - Wovon abziehen, wenn keine USt erhoben wird?

Schöne Grüße

MM

Ah
Alles klar, danke!
Und beim Import wird dann wohl die Einfuhrmehrwertsteuer erhoben, wie bei Privatpersonen auch.

Hallo nochmal,

Und beim Import wird dann wohl die Einfuhr umsatz steuer
erhoben, wie bei Privatpersonen auch.

Ja, beim Import aus Drittländern. Beim Import aus dem Gemeinschaftsgebiet bezahlt der Kleinunternehmer den USt-Satz, der in dem Land gilt, in dem der Versender sitzt. Im Einzelfall muss gerechnet werden, ob dadurch die Option zur Regelbesteuerung interessant werden kann: Deutschland hat einen im EU-Vergleich recht niedrigen USt-Regelsatz - man kann ja auch in den letzten Wochen eifrige Dementi betreffend seine Anpassung an EU-Niveau hören…

EUSt ist für den regelbesteuerten Unternehmer als Vorsteuer abziehbar.

Schöne Grüße

MM