ich habe des öfteren Quittungen (vor allem Bürobedarf im Postshop oder Portoquittungen) auf Thermopapier. Bisher habe ich sie brav aufgeklebt und nie daran gedacht das der Kleber den Text der Quittung schneller auflöst, als dieses Papier ohnehin die Schrift verblassen lässt.
Nun meinte meine Steuerberaterin ist soll diese Quittungen „anders aufbewahren“. Nur wie? Lochen bei den kleinen Fitzeln ist eher kontraproduktiv, da ist die Hälfte der Schrift weg. Antackern an Papier?
Hat jemand eine Idee was ich mit diesen Dinger machen kann damit sie sich nicht vor der Frist selbst auflösen und noch „handhabbar“ sind?
beobachte dieses Phaenomen auch. Mache deshalb eine Kopie
des Belegs. Klar ist das eine Verschwendung von Papier,
aber bevor ich mich mit den Gewaltigen dieses Staates
herumaergere…
Gruss
Da sich sowohl aus dem Handelsgesetzbuch (trifft hier wahrscheinlich nicht zu) als auch aus der Abgabenordnung (trifft hier zu) die Pflicht ableiten läßt, die Belege nahezu „ewig“ (10 Jahre) aufzubewahren
UND
sie lesbar zu halten, wurde bei uns eingeführt, dass immer so viel von den Belegen wie möglich auf ein A4-Blatt kopiert und anschließend mit einem Kleberoller (die meisten kennen nur Tipp-Ex-Roller, aber sowas gibts auch mit Kleber dran) genau über der jeweiligen Kopie geklebt werden.
Wird dann das Original irgenwann verblassen, kann man ziemlich schnell sämtliche Daten auf der Kopie, die im Übrigen auch beidseitig beklebt werden kann, lesen. Zusätzlich nummerieren wir vor dem Kopieren die Belege noch durch. So kann man dann auf der Kopie später nachvollziehen, dass man nicht irgendeinen anderen Zettel dort hingeklebt hat.
Nicht-beglaubigte Kopien dieser Zettel sind also okay?
Ich befürchte bei Kopien, wenn mal nachgeprüft wird, das dann einfach gesagt wird „ist nicht Original, könnte ja sonstwas sein, ohne Beglaubigung erkennen wir nix an“.
Deshalb kam von mir der Hinweis, irgendwas vor dem Kopieren aufzutragen, was mit der Zeit nicht verblasst. Auch kommt es immer ganz gut, wenn die Belege gelocht sind und diese Löcher bei den Kopien auch noch zu sehen sind.
In allen anderen Fällen ist es nun mal so, dass das Finanzamt erstmal beweisen muss, dass bei den vorgelegten Unterlagen die Kopien nicht mit dem ursprünglichen Text übereinstimmen. Regeln über eine Beweislastumkehr gibt es da generell nicht. Es muss schon mehr als ein bloßer Verdacht auf „Fälschungen“ vorliegen.
Und wenn es dir mit diesen Belegen immer noch zu heiss ist (lieber nicht, sonst werden die komplett schwarz), geh doch einfach nur noch in Geschäfte, die dir ordentliche Kassenbons/Rechnungen geben.