Liebe Experten,
sind Schulbücher der Kinder Werbungskosten? Wenn nein, warum nicht?
Vielen Dank - Maren
Liebe Experten,
sind Schulbücher der Kinder Werbungskosten? Wenn nein, warum nicht?
Vielen Dank - Maren
Hallo,
die Bücher der Kinder können keine eigenen WK sein, da diese nicht im Zusammenhang mit deinen Einnahmen stehen. Die Bücher können höchstens WK der Kinder sein, z.B. im Rahmen ihrer Ausbildung
Bernd
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Hallo Maren,
zur Klärung des Begriffes: Werbungskosten haben nur sehr mittelbar mit Reklame zu tun. Werben = etwas gewinnen, etwas er-werben. Vgl. in meinem Lieblingsfach der Begriff der Heuwerbung.
Zur Frage „Warum nicht?“ die Definition in §9 EStG: „Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.“ Wenn die Kinder eigene steuerpflichtige Einnahmen haben sollten, würden als Werbungskosten dort nur die Aufwendungen abgezogen, die mit diesen Einnahmen in Zusammenhang stehen.
Im Zusammenhang mit einer Ausbildung fallen keine Werbungskosten an. In den meisten Fällen sind die Aufwendungen für die Ausbildung der Kinder bereits durch Kindergeld/Kinderfreibetrag abgegolten. In anderen Fällen (etwa § 33a EStG) wird kein Nachweis benötigt, wofür im Einzelnen die Aufwendungen anfallen. Als eigene Sonderausgaben für die (Berufs-)Ausbildung würden die Schulbücher dann eine Rolle spielen, wenn bei den Kindern ein eigenes zu versteuerndes Einkommen von mehr als 7.664 Euro pro Nase vorläge - es gibt da interessante Gestaltungen mit der Übertragung des Eigentums an Mietshäusern und dergleichen, die aber öfter in die Hose gehen als funktionieren.
Schöne Grüße
MM
Hallo Bernd,
vielen Dank, hast die Disk. hier schnellstens geklärt.
Maren
Hallo Bernd,
mit welchen Einnahmen stehen Werbungskosten im Rahmen der eigenen Ausbildung in Zusammenhang? Ich denke, die Idee des Ansatzes von WK, die als Kosten für die eigene Berufsausbildung in Zusammenhang mit künftigen Einnahmen stehen, ist seit Sommer 2004 nicht mehr aktuell?
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
ganz lieben Dank. Wir waren gerade am disk., der Schüler hätte ja mal ein zu erwartendes Einkommen, aber ist schon klar.
Schönes WE
Maren
Hallo Bernd,
mhmm, ja das leuchtet ein - wären ja dann die WK des Schülers. Grübel - aber wenn der Schüler noch jung ist und dessen Eltern dafür sorgen, dann trifft wohl wieder, dass das bereits mit dem Kindergeld abgegolten ist.
Herzlichen Dankt und ein schönes WE
Maren
Hallo nochmal,
in der Tat hat sich hier in den zurückliegenden zwei Jahren einiges hin- und herbewegt.
Wenn Du aus der Diskussion eine Schnapswette machen willst, heißt der Joker in Deinem Ärmel „Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und anderer Gesetze“ vom 9.7.2004 (unter diesem Titel findest Du auch Quellen, die ich jetzt nicht suche, der Garten ruft). Mit diesem Gesetz hat Berlin auf die Frage des Ansatzes von Ausbildungskosten als Betriebsausgaben im Zusammenhang mit künftiger selbständiger Tätigkeit und als Werbungskosten reagiert. Diese Frage war vorher durch zwei höchstrichterliche Urteile in Bewegung gebracht worden.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
im Rahmen einer Ausbildung (mit Ausbildungsvertrag und Azubi-Gehalt) kann ich selbstverständlich immer noch Bücher als Werbungskosten ansetzen. Vielleicht war meine Antwort nicht ganz klar formuliert.
Der Azubi kann natürlich nur die WK ansetzen, nicht die Eltern
Grüße Bernd
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Hallo Bernd,
mhmm, ja das leuchtet ein - wären ja dann die WK des Schülers.
Grübel - aber wenn der Schüler noch jung ist und dessen Eltern
dafür sorgen, dann trifft wohl wieder, dass das bereits mit
dem Kindergeld abgegolten ist.
So ist es wohl.
Bin selbst an diesen Fragen interessiert (Kinder zwischen 15 und 25)
Hier mein derzeitiger Wissensstand:
http://www.klicktipps.de/einkommensteuer_bildung.htm
Gruß JoKu