Steuerersparniss durch Behindertenausweis?

Hallo Steuerexperten,
ich habe seit kurzem einen Schwerbehindertenausweis.Der Grad der
Behinderung ist mit 50% angegeben.Mir wurde nun gesagt,ich hätte dadurch steuerliche Vorteile.Aber wie sehen die aus und wo mache ich die geltend?
Gruß Sebastian

Hallo Sebastian,

bei einem Grad der Behinderung von 50 v.H. gibt es gemäß § 33b Abs. 3 EStG einen jährlichen Freibetrag von DM 1.110. Dieser gilt für das ganze Jahre und wird nicht „gezwölftelt“.
Eingetragen wird der Freibetrag in den Zeilen 95 bis 98 auf Seite 4 des Mantelbogens (Formular ESt 1 A; der große Doppelbogen). Wird der Freibetrag zum ersten Mal beantragt, ist es vorteilhaft den Behindertenausweis zu kopieren und beizufügen.

CU Dirk

Hi Dirk,
ausführlicher gehts glaub ich nicht.Super.Vielen Dank.
Gruß Sebastian

Hi,
genau kenne ich die Regelung nicht, aber es gibt auch eine Befreiung/ABsenkung der KfZ-Steuer. Da müsste Dir das Finanzamt oder der ADAC weiterhelfen können.

Gruß,
Micha

Hi Micha,
Danke,aber ich habe leider bzw.Gottseidank kein „G“ im Ausweis.
Gruss Sebastian