Hallo
Ich muss jetzt nochmal fagen
) !!
Kann man die Rückzahlung des Meister-Bafögs jetzt in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen oder nicht ?? Im Prinzip handelt es sich ja um „Fortbildungskosten“, oder ??
Danke
Hallo
Ich muss jetzt nochmal fagen
) !!
Kann man die Rückzahlung des Meister-Bafögs jetzt in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen oder nicht ?? Im Prinzip handelt es sich ja um „Fortbildungskosten“, oder ??
Danke
hallo,
die rückzahlung eines darlehens stellen nie fortbildungskosten dar - du hat ja auch die auszahlung des darlehens nicht als einnahme versteuer… lediglich die zinsen können werbungskosten sein…
gruß vom inder
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