Arbeitnehmersparzulage bei VL mit Aktienfonds

Hallo zusammen,

solange das zu versteuernde Jahreseinkommen unter 17.900,-- EUR bleibt, ist es sinnvoll, die Vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers, gegebenenfalls durch eigene Sparleistungen soweit aufzustocken, daß mindestens 400,-- EUR im Jahr angelegt werden.
Nur so kann die maximale Arbeitnehmersparzulage von 72,-- EUR im Jahr (18 % von 400,-- EUR) vom Finanzamt bezogen werden.
Das gleiche gilt für einen berufstätigen Ehepartner.

Wie ist es aber, wenn nur ein Ehepartner berufstätig ist?
Kann dann der berufstätige Ehepartner insgesamt 800,-- EUR im Jahr anlegen und daraufhin eine Sparzulage von maximal 144,-- EUR vom Finanzamt erhalten?

Freundliche Grüße
Friedrich Raff

nein das geht leider nicht, das Vermögensbildungsgesetz zielt hier auf den Arbeitnehmerstatus ab.

Es gibt aber bei den VL zwei Förderstufen, zusätzlich zu den 18% aus 400 Euro gibt es für 2 Anlageformen (Wohnungsbau und Bausparvertrag) noch 9% aus 470 Euro entsprechend §13 II Verögensbildungsgesetz.

mhh stelle grad fest dass die Zulagen und Höchstgrenzen auch schon mal höher waren… tz

Hallo Deri,

besten Dank für Deine rasche und kompetente Antwort.
Hab´ schon sowas befürchtet.

Ich gehe mal davon aus, daß es sich bei einem Bausparvertrag mit der Wohnungsbauprämie, die beim Finanzamt beantragt werden kann, genauso verhält.
Wenn ich mich irre, wäre ich Dir für ein kurzes Echo dankbar.

Gruß
Fritz

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absolut korrekt.

Danke! o.w.T.

absolut korrekt.