Berufsbegleitendes Studium

Hallo,

wenn ein Arbeitnehmer ein berufsbegleitendes Fernstudium macht und
das ein Zweitstudium ist, zahlt er ja neuerdings 650 Euro
Studiengebühren. Kann er diese in der ESt-Erklärung geltend machen
oder nur die Semestergebühren, die er regulär auch für ein
Erststudium zu zahlen hätte?

In wie fern kann man ein Arbeitszimmer, das in der Wohnung liegt,
geltend machen? Wie ergeben sich die Kosten?

DANKE!

Auch hallo.

wenn ein Arbeitnehmer ein berufsbegleitendes Fernstudium macht
und
das ein Zweitstudium ist, zahlt er ja neuerdings 650 Euro
Studiengebühren. Kann er diese in der ESt-Erklärung geltend
machen
oder nur die Semestergebühren, die er regulär auch für ein
Erststudium zu zahlen hätte?

Private Studien kosten immer Geld. Mit einem Erststudium hat das gar nichts zu tun. Aber was die Absetzbarkeit angeht: http://www.fernstudium-infos.de/faq/steuern.php Es sei denn, der AG springt finanziell ein…

In wie fern kann man ein Arbeitszimmer, das in der Wohnung
liegt,
geltend machen? Wie ergeben sich die Kosten?

Vielleicht hier: http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs200207… ?
Quelle: http://www.google.de/search?hl=de&q=arbeitszimmer+st…

DANKE!

Bitte :smile:

HTH
mfg M.L.

***Werbung***
http://www.clemens-kraus.de/index.htm
http://www.markus-jung.de
http://kluster.66.free.fr/serendipity/index.php?/cat…