Steuer-Freibetrag

Guten Tag Forum,

wäre folgende Annahme in Prinzip möglich: Zinseinnahmen aus verschiedenen Geldanlage betrugen im Jahr 2004 sagen wir 3500 Euro (Ehepaar). Für die ersten 2842 Euro wurde ein Freistellungsauftrag eingereicht. Für die verbleibenden 658 Euro aus einer anderen Geldanlage wurden die Zinsen versteuert (also kein Freistellungsauftrag erstellt).

Wenn jetzt diese Kapitaleinnahmen in der Einkommenssteuer 2004 angegeben werden müsste doch nichts nachbezahlt werden weil für die ersten 2842 Euro ein Freistellungsauftrag vorlag und nur die Differenz zu den 3500 Euro versteuert werden muss (und diese wurden ja bereits versteuert).

Warum wird nach Eingabe dieser Daten in ein Steuerprogramm trotzdem auch die ersten 2842 Euro angerechnet ? Ist das ein Fehler im Programm ?

Vielen Dank

Michi.

PS. Ich gebe zu dies war etwas umständlich formuliert. Hoffentlich versteht ihr was ich meine.

Hallo Michi,

in der Steuererklärung musst du alle Zinseinnahmen angeben, auch die freigestellten.

Das Programm zieht dann automatisch den Sparerfreibetrag und den Werbungskosten-Pauschbetrag ab (hieraus ergeben sich nämlich die Beträge für mögliche Freistellungsaufträge).

Gruß

Peter