Hallo zusammen,
mal angenommen jemand habe einen Bescheid zur Änderung der Festsetzung der Eigenheimzulage erhalten.
Dieser hätte zu Folge dass für 2004 und 2005 ein niedrigerer Betrag festgesetzt wurde, weil ein Kind weggefallen ist.
Weiterhin angenommen - das Finanzamt hätte vom Wegfall des Kindes schon Anfang 2004 gewusst.
Könnte man sich darauf berufen, dass man im Vertrauen darauf dass der alte Bescheid richtig ist, das erhaltene Geld bereits ausgegeben hat?
Oder ist eine Rückzahlung unabwendbar?
Gruß Ivo
Hi,
Könnte man sich darauf berufen, dass man im Vertrauen darauf
dass der alte Bescheid richtig ist, das erhaltene Geld bereits
ausgegeben hat?
Oder ist eine Rückzahlung unabwendbar?
ne, das hilft nicht
Gleich im Erstbescheid wurde darauf hingewiesen, dass man Änderungen melden muss, insbesondere Wegfall Kind.
Viele Grüße
C.
Hallo!
Es liegt also auch kein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt vor, wenn die Änderung der Kinderzahl bereits im Oktober 2003 den FA mitgeteilt wurde?
Ist es normal, dass ein FA dann erst in 2005 einen korrigierten Bescheid schickt… oder ist das Schlamperei von Amts wegen.
Gruß Ivo
* froh nicht in der Situation zu stecken *
rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt
Hi,
Es liegt also auch kein rechtswidriger begünstigender
Verwaltungsakt vor,
diese Unterscheidung gilt nur für Bescheide, die keine Steuerbescheide sind wie z.B. Stundung, AdV, Erlass o.ä. Rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt kommt in § 130 AO vor, dieser § gilt aber nicht für Steuerbescheide. Da sind nur § 129 AO und §§ 172 ff sowie § 164, 165 AO anwendbar.
wenn die Änderung der Kinderzahl bereits
im Oktober 2003 den FA mitgeteilt wurde?
Ist es normal, dass ein FA dann erst in 2005 einen
korrigierten Bescheid schickt… oder ist das Schlamperei von
Amts wegen.
Im Ausgangsartikel hast du noch angegeben, die Info sei Anfang 2004 verschickt worden. Je nachdem, wann die Akte zur nächsten Einkommensteuerveranlagung zur Hand genommen wird, wird dann so eine Info mit ausgewertet, wenn der Sachbearbeiter nicht gleich auswertet. Das kann er sich einteilen wie er will. Er sollte nur die Verjährungsfristen beachten (4 Jahre).
Eigenheimzulage zählt für die Statistik nicht und läuft nur mit, da kann das schon passieren. Die Verzögerung ist also im System 
Viele Grüße
C.