Guten Morgen !
können die Beiträge zur Pflegeversicherung komplett (gesamter Jahresbeitrag) oder nur anteilig bei der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden ?
Grüße
Andre
Guten Morgen !
können die Beiträge zur Pflegeversicherung komplett (gesamter Jahresbeitrag) oder nur anteilig bei der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden ?
Grüße
Andre
die können in voller Höhe angesetzt werden allerdings gibt es zwei Einschränkungen:
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achso noch ganz vergessen:
für Beiträge zur zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung gibts einen zusätzlicher Höchstbetrag von 184 Euro für Steuerpflichtige, die nach dem 31. Dezember 1957 geboren sind.