Sonderabschreibung+degressive Abschreibung

Hallo,
ich brauch mal wieder eure Hilfe:
Angenommen, ein Existenzgründer hat im April 2004 ein Wirtschaftsgut erworben und möchte nun eine degressive Abschreibung und eine Sonderabschreibung § 7g EStG (Er hatte eine Rücklage von 40 % vorgenommen, die er ja nun gewinnerhöhend auflösen muss) vornehmen:
Kauf: April 2004
Wert: 4.000 EUR
Nutzungsdauer: 6 Jahre

angenommene Zielsetzung: Der Unternehmer möchte die aufzulösende Rückelage in Höhe von 40 % durch die Sonderabschreibung und degressive Abschreibung ausgleichen.

Meine Fragen:

  1. Kann er im 1. Jahr vom Anschaffungswert 20 % Sonderabschreibung
    geltend machen? (Angenommen, er möchte nur im ersten Jahr eine
    Sonderabschreibung vornehmen) und muss er den Anschaffungsmonat
    April dabei irgendwie verrechnen?
  2. Wird trotz Sonderabschreibung bei der Ermittlung der
    degressiven Abschreibung der 100 %ige Anschaffungswert zu Grunde
    gelegt?
    Wie hat der Unternehmer hier den Anschaffungsmonat April zu
    verrechnen (bei einer linearen Abschreibung ist mir das klar, aber
    nicht bei einer degressiven)

Herzlichen Dank im Voraus.

Sabine

zu 1)

ja, wenn er wie angegeben für das WG eine 7g-Rücklage gebildet hat. Der April ist nicht zu berücksichtigen, unabhängig vom Tag der Anschaffung können 20% abgezogen werden

zu 2)

auch ja. Hier ist aber der April zu berücksichtigen, ab 2004 fiel die Vereinfachungsregel weg d.h. von der degressiven Jahres-Afa von 20% sind nur 9/12 abziehbar.

entsprechend erfolgt keine vollständige Kompensation der Auflösung in Höhe von 40% aufgrund der nur anteiligen Afa.