Hallo,
ich brauch mal wieder eure Hilfe:
Angenommen, ein Existenzgründer hat im April 2004 ein Wirtschaftsgut erworben und möchte nun eine degressive Abschreibung und eine Sonderabschreibung § 7g EStG (Er hatte eine Rücklage von 40 % vorgenommen, die er ja nun gewinnerhöhend auflösen muss) vornehmen:
Kauf: April 2004
Wert: 4.000 EUR
Nutzungsdauer: 6 Jahre
angenommene Zielsetzung: Der Unternehmer möchte die aufzulösende Rückelage in Höhe von 40 % durch die Sonderabschreibung und degressive Abschreibung ausgleichen.
Meine Fragen:
- Kann er im 1. Jahr vom Anschaffungswert 20 % Sonderabschreibung
geltend machen? (Angenommen, er möchte nur im ersten Jahr eine
Sonderabschreibung vornehmen) und muss er den Anschaffungsmonat
April dabei irgendwie verrechnen? - Wird trotz Sonderabschreibung bei der Ermittlung der
degressiven Abschreibung der 100 %ige Anschaffungswert zu Grunde
gelegt?
Wie hat der Unternehmer hier den Anschaffungsmonat April zu
verrechnen (bei einer linearen Abschreibung ist mir das klar, aber
nicht bei einer degressiven)
Herzlichen Dank im Voraus.
Sabine