Rentenbesteuerung

Ich möchte gerne mal wissen, ob sich der Ertragsanteil einer EU-Rente jedes Jahr für das Finanzamt ändern kann. Z.B. wurde für 2003 ein Ertrags-Anteil von 19 % vom Finanzamt festgelegt und im Elster-Formular habe ich jetzt automatisch nach den Eingaben in der SO-Anlage einen Anteil von 9 % festgelegt bekommen.
Wer kann mir weiterhelfen oder kann ich mich auf das Elster-Formular nicht verlassen?

Regina

Erwerbsunfähigkeitsrente
Hi,

Ich möchte gerne mal wissen, ob sich der Ertragsanteil einer
EU-Rente jedes Jahr für das Finanzamt ändern kann.

ja

Z.B. wurde
für 2003 ein Ertrags-Anteil von 19 % vom Finanzamt festgelegt
und im Elster-Formular habe ich jetzt automatisch nach den
Eingaben in der SO-Anlage einen Anteil von 9 % festgelegt
bekommen.

Die 19% erscheinen mir zu hoch

Wer kann mir weiterhelfen oder kann ich mich auf das
Elster-Formular nicht verlassen?

Nach H 167 der Einkommensteuerrichtlinien („Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“) gilt die Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung als abgekürzte Leibrente. Die steuerliche Behandlung ist ähnlich der einer Altersrente. Der Ertragsanteil ist nach § 55 EStDV zu berechnen (mit teilweiser Berücksichtigung der Liste in § 22 EStG), wobei die Jahre bis zum Beginn der regulären Altersrente (65 Jahre) angesetzt werden, um in der Tabelle den %Wert zu ermitteln.
http://www.steuernetz.de/content/ste2004/so/erwerb.html
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1991/XX910686.HTM
Die Tabelle § 55 EStDV habe ich im Internet nicht auf Anhieb gefunden, nur eine teilweise Liste
http://albrechtfinanz.de/Steuern%20auf%20BU%20Renten…
(Infos dort habe ich nicht gecheckt, nur dass die Liste halbwegs stimmt)
Bei Restlaufzeit bis Rentenbeginn von 10 Jahren ergibt sich 19%, bei Restlaufzeit von 5 Jahren ergibt sich 9%. Du solltest also beim Finanzamt nachfragen, wie die gerechnet haben.
neue Rechtslage ab 2005
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C6079051_N968…
http://www.steuer.bayern.de/faq/alle/12-alterseinkue…

Viele Grüße
C.