Kirchensteuer nach Einspruch (Bayern)

Hallo!

Wenn jemand in Bayern lebt, dann wird die Kirchensteuer ja extra vom Kirchensteueramt steuerlich erfasst. Wenn man jetzt gegen seinen Steuerbescheid beim Finanzamt Einspruch erhebt, weil man Belege vergessen hatte und das Finanzamt erkennt den Einspruch an - sprich, zahlt noch zusätzlich Geld aus - wird das dann automatisch auch an das Kirchensteueramt weitergeleitet oder muss man hier gesondert Einspruch erheben!?

Danke und Grüße, Sebastian

Hi Sebastian,

wird das dann automatisch auch an das Kirchensteueramt weitergeleitet

ja. Bei jeder nachträglichen Änderung des ESt-Bescheides wird die Kirchensteuer neu berechnet.

Gruß Ralf