Heimfahrten

Hallo,

ich hab eine Frage:
Jemand möchte die doppelte Haushaltsführung absetzen. Arbeitet am 1. Wohnsitz fulltime und nächtigt 2-3 Nächte am 1. Wohnsitz, lebt mit Partner am 2. Wohnsitz, fährt 3 x die Woche zum 2. Wohnsitz und verbringt dort das WE. Kann er die 3 Fahrten auch absetzen oder darf er nur 2 Heimfahrten pro Woche angeben?

Für den Fall, dass der 2. Wohnsitz aufgegeben wird, die Person aber dennoch dort 3 x die Woche hinfährt, weil dern nichteheliche Partner dort wohnt und er das WE dort verbringt ----------- zählt das auch noch zu Heimfahrten?

Danke!

Hi,

die fahrten zu deinem Herrn sind dein privatvergnügen, zumindest so wie du es darstellts.

Dein 1. Wohnsitz muß bei deinem Lebensmittelpunkt sein, bei dir ist das aber der Arbeitsort.

Andersrum wirds was. Dein 1. Wohnsitz (Hauptwohnsitz) ist bei deinem Freund. Hier ist der Lebensmittelpunkt, ihr betreibt einen gemeinsamen Haushalt. An deinem Arbeitsort hast du einen 2. Haushalt, um eben deiner Arbeit nachzugehen. Hier kannst du jede Woche eine Heimfahrt ansetzen.

Grüße

Matthias

PS: Alles eigene laienhafte Erfahrung. Man belehre mich eines besseren!