Antwaltkosten f. Rentenantrag absetzbar?

Hallo,
wer kann mir sagen ob und wo man in der SO-Anlage die entstandenen Anwaltskosten für eine erfolgreiche Rentenbestätigung eintragen muss.

Danke
Regina

Anwaltskosten für Rentenantrag absetzbar
Hi,

wer kann mir sagen ob und wo man in der SO-Anlage die
entstandenen Anwaltskosten für eine erfolgreiche
Rentenbestätigung eintragen muss.

Die Anwaltskosten sind Werbungskosten für die Renteneinkünfte, sowohl wenn die Rente schon gleich beginnt als auch wenn sie erst in Jahren beginnt (dann als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar). Beide Fälle werden in Zeile 12, dort wo „Werbungskosten“ steht, eingetragen.

Viele Grüße
C.