wenn man seine Einkommensteuererklärung mit ELSTER macht, muss man doch nicht mehr alle Belege beim Finanzamt abgeben, oder (habe ich zumindest irgendwo gelesen…)? Welche Belege genau muss ein Gewerbetreibender einreichen? Sind Kopien der Beleg ausreichend?
da hat sich nix geändert. Belege zur FiBu/Gewinnermittlung müssen nicht mit den Steuererklärungen vorgelegt werden.
Belege zu Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen: Da ist unabhängig von Elster einiges im Gang. Vorsorgeaufwendungen in plausibler Höhe „ähnlich Vorjahr“ werden so gut wie nicht mehr geprüft.
da hat sich nix geändert. Belege zur FiBu/Gewinnermittlung
müssen nicht mit den Steuererklärungen vorgelegt werden.
hallo MM,
Belege zu Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen: Da
ist unabhängig von Elster einiges im Gang.
Vorsorgeaufwendungen in plausibler Höhe „ähnlich Vorjahr“
werden so gut wie nicht mehr geprüft.
es sind ab ESt 2003 nur noch spendenbelege und nachweise über ZaSt mit der steuererklärung einzureichen - alles andere muss nicht sofort mit - auch nicht bei z.b. V+V, egal in welcher größenordnung… - teste das alles gerade mal aus, wann rückfragen kommen und wann nicht… unten der link:
es sind ab ESt 2003 nur noch spendenbelege und nachweise
über ZaSt mit der steuererklärung einzureichen - alles andere
muss nicht sofort mit - auch nicht bei z.b. V+V, egal in
welcher größenordnung… - teste das alles gerade mal aus,
wann rückfragen kommen und wann nicht… unten der link:
ich dachte das hätten die einzelnen Länderfinanzverwaltungen unterschiedlich geregelt. Auf den obigen Link wirst Du Dich wohl eher nicht stützen können.
der link ist vom BMF - wer soll sich denn jetzt wie nach was richten, wenn man sich nicht mal darauf verlassen kann, was bei denen auf der heimatseite steht ?
gruß vom inder
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der link ist vom BMF - wer soll sich denn jetzt wie nach was
richten, wenn man sich nicht mal darauf verlassen kann, was
bei denen auf der heimatseite steht ?
gruß vom inder
Lt. Impresum ist das aber von der OFD-München.
Für 2003 gab es aber von München wirklich eine solche Anweisung in einem Schreiben der OFD München.
Ausserdem kann ja nicht mehr passieren, als dass der Bearbeiter die Belege nachfordert, diese sollten dann allerdings mit den Angaben übereinstimmen, sonst kanns unangenehm werden.
bei uns in hessen hab ich schon diverse sachbearbeiter vom FA auf die problematik angesprochen (wo das wohl auch so gehandhabt wird) - ergebnis werden längere ablaufzeiten und mehr verwaltungsaufwand sein, da die akten nicht vom tisch kommen weil immer wieder belege nachgefordert werden… - ist natürlich dem beschiss tür und tor geöffnet nach dem motto „oh, da hab ich doch bei der fachliteratur tatsächlich ne null zuviel eingegeben - bitte vielmals um entschuldigung“ — wir reichen jetzt bei uns im büro nur die notwendigsten belege ein, um nicht nachher von den mandanten zur rede gestellt zuwerden nach dem motto: „wieso habt ihr denn meine ganzen unterlagen dahingeschickt - wenn die die belege nicht gesehn hätten, wäre das auch nicht gestrichen worden“ - kann wohl wirklich nochzum problem werden das ganze und setzt sich u.u. wohl nicht durch…
gruß vom inder
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