Hallo,
X hat ein Gewerbe angemeldet und möchte Vermittlungstätigkeiten auf Provisionsbasis machen (MLM). Und nun gehen die Probleme mit dem Finanzamt los, welches X den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ geschickt hat und den jetzt zwingen will, eine eigene Firma anzumelden, obwohl X logischerweise gar keine eigene Firma hat! Und da X auf alle Fälle als Kleinunternehmer arbeiten will, wird dem die Auflage gemacht, daß dann die Firma, für die X arbeitet, deren Rechnungen ohne Mehrwertsteuer erstellt und weil die Firma selbstverständlich die Rechnungen MIT Mehrwertsteuer ausstellt, wäre X demzufolge gezwungen, jeden Monat Vorsteuern zu ziehen, (so wird dem das tatsächlich gesagt im Finanzamt), obwohl X mit dem ganzen firmeninternen Rechnungszeug als Vermittler im Netzwerk überhaupt nichts zu tun hat. Gibt es denn verschiene Gewerbescheinformen, sodaß X etwa ein falscher Gewerbeschein erstellt wurde? Wer verschafft mal Klarheit zu der Situation? Danke für Infos.
Gruß Rüdiger
Hallo Rüdiger,
bist Du ganz sicher mit der selbständigen Tätigkeit???
Wenn Du selbständig tätig bist, bist Du Unternehmer. Mit allen Konsequenzen. Wenn nicht, dann nicht.
Was möchtest Du genau? Selbständig tätig sein, aber ohne steuerliche Verpflichtungen?
Die Frage wird leichter zu beantworten, wenn Du kurz schilderst, welche Grundkenntnisse betreffend Deine selbständige Tätigkeit, Umsatzbesteuerung, vertragliches Verhältnis zu Deinem Auftraggeber etc. Du schon hast und wo wir anfangen müssen.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
ich soll Reklame für bestimmte Produkte machen und kriege dann von der Firma, die diese Produkte herstellt, Provisionen, sobald ein neuer Kunde gewonnen ist und selbiger diese Produkte bestellt. Daß ich keine steuerlichen Verpflichtungen haben will, davon kann ja wohl keine Rede sein, aber die allerwenigsten in Deutschland haben Erfahrungen mit Selbständigkeit, so auch ich. Das unternehmerische Risiko ist bei meinem Versuch äußerst gering, nur deshalb mache ich überhaupt einen Versuch in der Selbständigkeit. Das vertragliche Verhältnis mit der Firma dürfte wohl dann zustande kommen, sobald ich mir den Internetshop schalten lasse, welchen ich bei der Firma kaufen kann und welcher dann fix und fertig für mich ins Netz gestellt wird. Muß ich da einen schriftlichen Vertrag zugeschickt bekommen? Ich glaube, das Finanzamt will sowas sehen. Ich war bisher der Meinung, daß ich als Kleinunternehmer lediglich eine Einnahmenüberschußrechnung aufstellen muß, weil ich ja so und so keine Rechnungen schreiben muß als Vermittler, insofern verstehe ich nicht, wieso ich dann kein Kleinunternehmer sein darf, nur weil die Firma, für die ich die Vermittlungen durchführe, Rechnungen mit Mwst. verschickt und inwiefern ich dann noch Vorsteuern ziehen muß. Ich habe von der ganzen Materie null Ahnung und hätte nie gedacht, daß sowas auf mich zukommt, aber das muß ja auch ohne BWL-Studium möglich sein. Um den Steuerberater komme ich so nicht herum bei meinem Kenntnisstand.
Gruß Rüdiger
Hi Rüdiger,
wie schon mal von mir erwähnt, MLM ist Dummenfang. Aber das ist so nicht strafbar.
X hat ein Gewerbe angemeldet…
Und da X auf alle Fälle als Kleinunternehmer arbeiten will,
Die Kleinunternehmerregelung hat damit erstmal nichts zu tun. Das FA hat sich korrekt verhalten. Es gibt keine Sorten des Gewerbescheines, es gibt nur den einen. Er hat ein Gewerbe angemeldet und nun will das FA wissen, was los ist. Das ist alles.
Die Kleinunternehmer haben einen geringen Umsatz, das ist alles. Sie sind genau so selbständig wie alle anderen auch.
http://www.steuerlexikon-online.de/Kleinunternehmerr…
Aber da wären ein paar Grundkenntnisse sehr hilfreich. Nur verkaufen und satt Kohle scheffeln, das geht nicht, besonders nicht bei MLM. Auch wenns dauernd anders angepriesen wird.
Der normale MLMler macht einen monatlichen Umsatz von irgendwo bei 150 EURO. Aber das will X bestimmt nicht hören.
eine eigene Firma anzumelden, obwohl X logischerweise gar keine eigene Firma hat!
Im handelsrechtlichen Sinne hat er auch keine FIrma, denn:
http://www.debs-faq.de/l64de/Haeufige_Fragen_FAQ/Fir…
Dein X hat ein Gewerbe angemeldet und ist damit selbständig. Punkt.
mfg Ulrich
Hi Rüdiger,
hab ich mirs gedacht:
Das vertragliche Verhältnis mit der Firma dürfte wohl
dann zustande kommen, sobald ich mir den Internetshop
schalten lasse, welchen ich bei der Firma kaufen kann
und welcher dann fix und fertig für mich ins Netz
gestellt wird.
Laß es bleiben! Die ziehen dir das Geld aus der Tasche.
http://www.debs-faq.de/l65de/MLM/
Dennoch wage ich einen Versuch.
- Welche Produkte sollst du bewerben?
- Wie groß ist der Markt dafür?
- Warum sollen Kunden bei euch kaufen und nicht beim Mitbewerber?
- Dürfen deine Kunden ihrerseits wieder als Vermittler auftreten, um neue Kunden zu werben, die dann wieder Vermittler sein dürfen? Meinst du das mit MLM?
mfg Ulrich
Hallo Ulrich,
ich habe Dir eine eMail geschickt.
Rüdiger
Laß es bleiben! Die ziehen dir das Geld aus der Tasche.
du irrst - leider. allerdings muss man sorgfaeltig acht geben.
gruss - digi
迪特米克若迪格