Doppelbesteuerungsabkommen usa

ich habe gelesen, dass es mit den usa ein doppelbesteuerungsabkommen gibt. Wie wird dies konkret im falle einer erbschaft gehandhabt. fällt nur in den usa steuern an und in deutschland nicht oder gilt das steuerrecht des erben in deutschland. und wenn das steuerrecht in deutschland gelten sollte, wie hoch sind dann die steuersätze. Das Verwandschaftsverhältnis zum erblasser ist einmal nichte und zum anderen grossneffe. muss die erbschaft sofort hier dem finanzamt gemeldet werden oder erst mit der nächsten steuererklärung.

viele grüsse carmen

die frage ist erstmal wer erbt und wer vererbt (jeweils Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt) und was wird vererbt (Grundstücke in USA oder hier oder sonstiges Vermögen) ?

Hallo Carmen,

das aktuelle DBA findest du hier:

[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_02/nn_3792…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_02/nn_3792/DE/Service/Downloads/Downloads 2/1754 1,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Aber wie deri schon sagte, wer hat wo was geerbt?

Und außerdem hat eine Erbschaft nichts mit der nächsten Steuererklärung zu tun (außer dass du Einkünfte aus der Erbschaft natürlich dort erklären musst), es gibt nänlich hierfür extra Vordrucke:
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C6623923_N662…

Die Steuerklassen findest du hier:
http://www.steuernetz.de/gesetze/erbstg04/p15.html

die Freibeträge hier:
http://www.steuernetz.de/gesetze/erbstg04/p16.html

und die Steuersätze hier:
http://www.steuernetz.de/gesetze/erbstg04/p19.html

Aber wie gesagt, ohne genauere Angaben lässt sich nichts so einfach beantworten !

Gruß

Peter

die frage ist erstmal wer erbt und wer vererbt (jeweils
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt) und was wird vererbt
(Grundstücke in USA oder hier oder sonstiges Vermögen) ?

hallo deri,

also die erblasserin ist amerikanerin. das gesamte vermögen ist auch in amerika. die erbengemeinschaft setzt sich aus 7 amerikanern und 5 deutschen zusammen. Die Erbmasse ist bereits verkauft und wird im nächsten monat bei einer anhörung eines amerikanischen gerichtes freigegeben. das verwandschaftsverhältnis in meiner frage bezieht sich auf folgendes verwandschaftsverhältnis:
Die erblasserin (amerikanerin) ist einmal Tante zu a (deutsche staatsangehörigkeit und wohnsitz in deutschland) und grosstanta zu b (ebenfalls deutsche staatsangehörigkeit und wohnsitz in deutschland).

viele grüße carmen