Hallo,
hab schon wieder eine Frage:
Wenn ein Steuerpflichtiger mit seinem Kind nicht zusammenlebt (Mutter hat vollen Anspruch auf’s Kindergeld, Steuerpflichtiger hat „halbes Kind“ auf der Steuerkarte und zahlt Unterhalt), ist es dann richtig, dass der die Anlage Kind aufüllt? ELSTER spuckt dann in der Berechnung einen Steuerfreibetrag aus - ich hoffe, der steht dem Steuerpflichtigen dann auch zu (sind so was um die 2000 Euro)?
Ihr seht schon, von der Materie habe ich echt keinen Schimmer und bin euch für eure Antworten sehr dankbar. Wir wollen ja das arme Finanzamt nich besch… (GRINS!)
Liebe Grüße
HariBoo
Hallo,
Wenn ein Steuerpflichtiger mit seinem Kind nicht zusammenlebt
(Mutter hat vollen Anspruch auf’s Kindergeld,
Steuerpflichtiger hat „halbes Kind“ auf der Steuerkarte und
zahlt Unterhalt), ist es dann richtig, dass der die Anlage
Kind aufüllt? ELSTER spuckt dann in der Berechnung einen
Steuerfreibetrag aus - ich hoffe, der steht dem
Steuerpflichtigen dann auch zu (sind so was um die 2000 Euro)?
bei deinen Eintragungen auf der Anlage K fehlt die Angabe des halben Kindergeldes. Dieses wird dann bei der Vergleichsberechnung dem Freibetrag gegengerechnet, so dass sich hieraus im Regelfall keine Erstattung ergibt.
Das halbe Kindergeld wird angerechnet, da es zivilrechtlich zusteht. Es ist nur ein abgekürzter Zahlungsweg, dass es der Mutter direkt ausgezahlt wird. Wenn das halbe Kindergeld nicht als Leistung des Vaters anerkannt würde, müsste er entsprechend mehr Unterhalt zahlen.
Viele Grüße
C.
Ihr seht schon, von der Materie habe ich echt keinen Schimmer
und bin euch für eure Antworten sehr dankbar. Wir wollen ja
das arme Finanzamt nich besch… (GRINS!)
Liebe Grüße
HariBoo