nun es ist ganz einfach so dass es eine Liste gibt in der alle Gegenstände aufgeführt sind (Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz) die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen (wollte ich posten aber ist ganz schon lang) und da steht Mineralwasser bzw. Getränke an sich nicht drin.
Aus sozialen Erwäggründen werden die meisten Lebensmittel mit dem verminderten Steuersatz von nur 7 Prozent besteuert. Dies gilt vor allem für Lebensmittel des täglichen Bedarfs. Ausnahme bilden „Luxuslebensmittel“ (zu denen auch Mineralwasser zählt), die mit 16 Prozent besteuert werden.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Aus sozialen Erwäggründen werden die meisten Lebensmittel mit
dem verminderten Steuersatz von nur 7 Prozent besteuert. Dies
gilt vor allem für Lebensmittel des täglichen Bedarfs.
Ausnahme bilden „Luxuslebensmittel“ (zu denen auch
Mineralwasser zählt), die mit 16 Prozent besteuert werden.
Ist ja mal wieder typisch deutsch…Mineralwasser ein Luxusgut…
der „soziale“ Aspekt ist mal (unter anderen, etwa auch demjenigen der Wertschöpfung nach Branchen) deutlich sichtbar gewesen. In der aktuellen Liste der ermäßigt besteuerten Güter nicht mehr.
Übrigens: Mineralwasser in Flaschen 16% - Trinkwasser aus der Leitung 7%. Find ich durchaus einleuchtend.