In der Hilfe eines Internet-Partnerprogrammes heißt es:
„Wenn Sie Umsatzsteuer in Ihrem Land zahlen müssen, müssen Sie in der Regel eine Rechnung mit Umsatzsteuer für Services ausstellen, die Sie für Amazon EU Sarl in Luxemburg bereitstellen. Sie müssen in dieser Rechnung jedoch keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn die Umsatzsteuernummer von Amazon EU Sarl Luxembourg (LU20260743) auf der Rechnung vermerkt ist und Sie nicht in Luxenburg ansässig sind. In diesem Fall schließen Sie die Begründung ein, warum Sie keine Umsatzsteuer ausweisen, und stellen Sie sicher, dass alle anderen Anforderungen an Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer in Ihrem Land erfüllt sind.“
Was heißt das nun für den Provisions-Partner in der Praxis? Bekommt man nur den Netto-Betrag und muss damit auch nichts machen?
Wie ist der Posten in der GuV anzugeben?
Daniel
Hallo Daniel,
Was heißt das nun für den Provisions-Partner in der Praxis?
Er führt eine sonstige Leistung für einen in Letzeberg ansässigen Unternehmer aus. Diese Leistung ist betreffend USt steuerbar in Letzeberg. Die (Umsatz)versteuerung besorgt der Leistungsempfänger für ihn. Auf der Rechnung nennt er die USt-ID-Nummer des Leistungsempfängers und schreibt auf die Rechnung z.B. „Die Leistung ist nicht steuerbar in Deutschland. Ort der Leistung ist Luxemburg“.
Bekommt man nur den Netto-Betrag und muss damit auch nichts
machen?
Man muss diese Umsätze in den Steuererklärungen als „nicht steuerbare Umsätze“ ausweisen. Es handelt sich nicht (!!) um steuerfreie Umsätze.
Die Umsätze fließen in die in D steuerpflichtigen Einkünfte ein.
Wie ist der Posten in der GuV anzugeben?
In der GuV handelt es sich um Erträge aus Lieferungen und Leistungen, Bestandteil der Umsätze, sinnvoll zur Abstimmbarkeit der USt-Werte auf einem separaten Konto auszuweisen. In der Überschussrechnung handelt es sich um Betriebseinnahmen, auch hier sinnvoll separat ausgewiesen.
Schöne Grüße
MM