gibt es heute noch die Möglichkeit einen Vorsteuerabzug beim Kauf eines (gebrauchten) PKW zu realisieren? Wenn ja, kann einer den entsprechenden Paragraph benennen?
Weiterhin würde mich der Abschreibungszeitraum (AfA) sowie der entsprechende EstG-Paragraph interessieren.
Und kann ein Einzelunternehmer seine Privatfahrten mit dem Firmenwagen über ein Fahrtenbuch abrechnen? Wenn ja, muß er dann seine gefahrenen Kilometer x Kilometerpauschale als Einnahme versteuer?
gibt es heute noch die Möglichkeit einen Vorsteuerabzug beim
Kauf eines (gebrauchten) PKW zu realisieren? Wenn ja, kann
einer den entsprechenden Paragraph benennen?
hallo,
ja, wenn die umsatzsteuer ausgewiesen wird - § 15 UStG
Weiterhin würde mich der Abschreibungszeitraum (AfA) sowie der
entsprechende EstG-Paragraph interessieren.
kommt auf das alter an - wenn der pkw schon 5 jahre alt ist, dann würde ich 1 oder 2 jahre ansetzen… neuwagen 6 jahre oder u.u. kürzer…
Und kann ein Einzelunternehmer seine Privatfahrten mit dem
Firmenwagen über ein Fahrtenbuch abrechnen? Wenn ja, muß er
dann seine gefahrenen Kilometer x Kilometerpauschale als
Einnahme versteuer?
fahrtenbuch geht, aber dann keine kilometerpauschale und ermittlung der anteiligen tatsächlichen kosten (afa nicht vergessen) und ertrag buchen/ aufteilung der mit und ohne vorsteuer belasteten kosten beachten !
fahrtenbuch geht, aber dann keine kilometerpauschale und
ermittlung der anteiligen tatsächlichen kosten (afa nicht
vergessen) und ertrag buchen/ aufteilung der mit und ohne
vorsteuer belasteten kosten beachten !
Hallo Inder,
meinst Du mit dem o.a., daß eine Kilometerpauschale vom FA nicht anerkannt wird und daß man alternativ wie folgt vorgehen muß:
Gesamtfahrleistung bspw. 5000km/Jahr
Privatfahrten 1000km/Jahr
= 1/5 der gesamten Aufwendungen (Versicherung, KFZ-Steuer, Benzin, Wartung und Jahres-AfA-Betrag) müssen als Einnahme gebucht/versteuert werden
Ist ein Pauschbetrag von 0,30€ je Privatkilometer als Ertrags-/Einnahmebuchung zu gunsten eines Unternehmers nicht möglich?
Was bedeutet Aufteilung der mit und ohne Vorsteuer belasteten Kosten beachten? Muß man bspw. bei einer Tankrechnung 4/5 des Nettobetrages als Aufwand buchen und die hierauf anfallenden U-St (16% des 4/5-Anteils) bei der Vorsteuer ansetzen sowie 1/5 des Rechnungsbetrages (inkl. der anteiligen U-St.)als Einnahme buchen?
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fahrtenbuch geht, aber dann keine kilometerpauschale und
ermittlung der anteiligen tatsächlichen kosten (afa nicht
vergessen) und ertrag buchen/ aufteilung der mit und ohne
vorsteuer belasteten kosten beachten !
Hallo Inder,
meinst Du mit dem o.a., daß eine Kilometerpauschale vom FA
nicht anerkannt wird und daß man alternativ wie folgt vorgehen
muß:
–eine kilometerpauschale wird nur anerkannt, wenn das fahrzeug im privatvermögen verbleibt und die aufwendungen nicht als BA erfasst werden…
Gesamtfahrleistung bspw. 5000km/Jahr
Privatfahrten 1000km/Jahr
= 1/5 der gesamten Aufwendungen (Versicherung, KFZ-Steuer,
Benzin, Wartung und Jahres-AfA-Betrag) müssen als Einnahme
gebucht/versteuert werden
genau - umsatzsteuer nicht vergessen !!!
Ist ein Pauschbetrag von 0,30€ je Privatkilometer als
Ertrags-/Einnahmebuchung zu gunsten eines Unternehmers nicht
möglich?
nein -
Was bedeutet Aufteilung der mit und ohne Vorsteuer belasteten
Kosten beachten? Muß man bspw. bei einer Tankrechnung 4/5 des
Nettobetrages als Aufwand buchen und die hierauf anfallenden
U-St (16% des 4/5-Anteils) bei der Vorsteuer ansetzen sowie
1/5 des Rechnungsbetrages (inkl. der anteiligen U-St.)als
Einnahme buchen?
viel zu kompliziert - du ermittelst am jahresende alle kosten und buchst dann 1/5 der kosten wie einen erlös mit USt und einen erlös ohne ust für die nicht mit vorsteuer belasteten kosten…
Hallo,
gibt es heute noch die Möglichkeit einen Vorsteuerabzug beim
Kauf eines (gebrauchten) PKW zu realisieren? Wenn ja, kann
einer den entsprechenden Paragraph benennen?
hallo,
ja, wenn die umsatzsteuer ausgewiesen wird - § 15 UStG
Weiterhin würde mich der Abschreibungszeitraum (AfA) sowie der
entsprechende EstG-Paragraph interessieren.
kommt auf das alter an - wenn der pkw schon 5 jahre alt
ist, dann würde ich 1 oder 2 jahre ansetzen… neuwagen 6
jahre oder u.u. kürzer…
Und kann ein Einzelunternehmer seine Privatfahrten mit dem
Firmenwagen über ein Fahrtenbuch abrechnen? Wenn ja, muß er
dann seine gefahrenen Kilometer x Kilometerpauschale als
Einnahme versteuer?
fahrtenbuch geht, aber dann keine kilometerpauschale und
ermittlung der anteiligen tatsächlichen kosten (afa nicht
vergessen) und ertrag buchen/ aufteilung der mit und ohne
vorsteuer belasteten kosten beachten !