Moin!
Mich würde mal interessieren, ob ein selbstständig arbeitender Gutachter bei Rechnungen KEINE Mwst ausweisen braucht.
Voraussetzung wäre allerdings, er bleibt mit dieser Tätigkeit unterhalb der maßgeblichen Umsatzgrenze, klar.
Was aber ist, wenn er als Angestellter arbeitet (Vollzeit)und nebenher einige kleiner Gutachten macht. Ich vermute, er braucht in seiner Rechnung keine Mwst ausweisen und solche später auch nicht abführen.
Hab´ich recht?
Stephan