Ich habe letzte Woche eine Fersehen-Sendung gesehen, in der deutlich gesagt wird, dass die Entfernung zwischen Heim und Arbeitsplatz nicht die kürzeste (ich glaube vorher auch) sondern die schnellste gerechnet werden darf.
Wer weiss Bescheid, wo ich diesen Vorschrift in Netz finden kann ?
im Einfuehrungsschreiben des BMF vom 11.12.2001 (Aktenzeichen IV C 5 - S 2351-30) steht folgendes:
Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
Satz 4 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2001 kann bei Benutzung
eines Kraftfahrzeugs eine andere als die kürzeste Straßenverbindung zugrunde gelegt
werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer
regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird. Dies gilt
auch, wenn der Arbeitnehmer ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt, dessen
Linienführung über die verkehrsgünstigere Straßenverbindung geführt wird.
ja, diese gilt noch.
Ist in der aktuellen Steuersoftware 2005 bei den Urteilen hinterlegt.
Wenn nicht, verklagen wir den Verlag
Nee, Spass beiseite, hier der Link zum aktuellen Steuergesetz http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__9.html
Gruss Tata