ein azubi muss zur berufsschule immer mit der bahn fahren. das ticket kostet vierteljährlich über 200 EURO. es ist mit dem chef vereinbart das er die hälfte übernimmt, da er das ja von der steuer absetzen kann. dazu braucht er den beleg.
aber der azubi könnte doch seinen teil auch von der steuer absetzen, oder?? wie macht man das am besten?? den beleg kopieren, so dass beide ihn benutzen können?? oder ist es steuerbetrug wenn beide die fahrtkosten von der steuer absetzen??
kurz und knackig: zahlt ein azubi überhaupt steuern?? kann ein azubi lohnsteuerjahresausgleich machen?? wenn ja, woran sieht man das??
wenn nein, macht es dann trotzdem sinn?? wenn man arbeitssuchend ist kann man ja auch einen steuerjahresausgleich machen und der wird einem dann irgendwie gutgeschrieben.
ob ein Steuerausgleich sich lohnt, siehst Du ganz einfach dadran, ob Du Steuern gezahlt hast (d.h. sind auf den Lohnbescheinigungen, bzw. auf dem Kontrollbeleg - frueher auf der Lohnsteuerkarte) Steuern eingetragen?
Ich habe in meiner Ausbildungszeit - auch ohne Steuern gezahlt zu haben, einen Steuerausgleich gemacht, damit das „jahresbrutto“ offiziell festgestellt wurde (also dass die tatsaechlichen Werbungskosten abgezogen wurden). Auf diese Weise haben wir fuer die komplette Ausbildungszeit Kindergeld bekommen.
Generell gilt: wer nichts bezahlt hat, bekommt auch nichts zurueck…
Das was du meinst, mit dem Vortrag, ist wahrscheinlich der Verlusvortrag von Selbstaendigen in die Folgejahre?
arbeitssuchend ist kann man ja auch einen
steuerjahresausgleich machen und der wird einem dann irgendwie
gutgeschrieben.
danke für antworten.
axl
hallo,
richtig - die „gutschrift“ heisst verlustvor- oder rücktrag - dazu muss im entsprechenden veranlagungszeitraum ein negativer gesamtbetrag der einkünfte vorliegen, welcher in einem kompletten jahr der arbeitslosigkeit sehr schnell durch bewerbungen, fortbildung, etc. erreicht werden kann… diese werbungskosten können dann, wenn nicht im selben möglich, in den folgenden oder im vorjahr berücksichtigt werden