USt. Ticketverkauf in D von tschechischen Events

Hallo,

eine deutsche Firma verkauft in Deutschland an deutsche Privatkunden Eintrittskarten von Events die in Tschechien stattfinden. Veranstalter ist eine tschechische Firma die dann eine Sammelrechnung ausstellt.

Ist nun folgende USt.-Berechnung richtig:

Die deutsche Firma verkauft die Tickets ohne MWSt. da der Ort der Dienstleistung Tschechien ist.

Die tschechische Firma weist auf der Sammelrechnung die tschech. MWSt. aus welche die deutsche Firma aus Vorsteuer beim deutschen Finanzamt geltend machen kann. (siehe hier: http://www.rostock.ihk24.de/HROIHK24/HROIHK24/produk… Punkt 2.2)

Die Nichtausweisung der MWSt. mittels USt.-IdNr. funktioniert ja nur bei Waren, nicht aber bei Dienstleistungen.

Ist alles so richtig?
Danke.
Sven.

Nachtrag:

oh, ich glaube ich hab in dem erwähnten IHK-Artikel doch was falsch verstanden, es geht doch nicht das man tschech. MWSt. als Vorsteuer über ein deutsches Finanzamt wiederholen kann.

Muss die tschech. Firma überhaupt MWSt. für die Sammelrechnung ausweisen und wenn ja: wie kann man die als Vorsteuer geltend machen?

Danke.

Hallo Vice,

haben wir uns über dieses Thema nicht schon einmal unterhalten?

Ort der Leistung ist Tschechien. Die Leistung ist nicht von der USt befreit, sondern sie ist steuerbar in Tschechien. Der deutsche Vermittler wird auf diese Weise ust-pflichtiger Unternehmer in Tschechien. Er wird dort zur USt veranlagt und kann USt von anderen Unternehmern als Vorsteuer abziehen, das System dort ist das gleiche wie bei uns.

Schöne Grüße

MM

Hallo Vice,

haben wir uns über dieses Thema nicht schon einmal
unterhalten?

Ort der Leistung ist Tschechien. Die Leistung ist nicht von
der USt befreit, sondern sie ist steuerbar in Tschechien. Der
deutsche Vermittler wird auf diese Weise ust-pflichtiger
Unternehmer in Tschechien. Er wird dort zur USt veranlagt und
kann USt von anderen Unternehmern als Vorsteuer abziehen, das
System dort ist das gleiche wie bei uns.

Schöne Grüße

und das heißt in der Praxis?

Ich habe noch nicht gehört das sich eine Firma mit Sitz in Deutschland im Ausland beim Finanzamt registrieren muss und tschech. USt. auf einer deutschen Rechnung ausweisen muss???

Grüße ebenfalls zurück…

Hallo nochmal,

und jetzt mit etwas mehr Zeit…

Ich habe noch nicht gehört das sich eine Firma mit Sitz in
Deutschland im Ausland beim Finanzamt registrieren muss und
tschech. USt. auf einer deutschen Rechnung ausweisen muss?

Vielleicht kommt es darauf an, mit wem Du darüber sprichst? Wenn Du von anderen Veranstaltern anderes gehört hast, können diese vielleicht auch erklären, wie sie das organisieren? Es gibt sicherlich viele Gestaltungsmöglichkeiten, die ich nicht kenne. Aber die müssten sich dann wohl auch konkretisieren lassen.

Beiläufig: Der Kunde merkt oft genug überhaupt nichts davon, was für eine verzwatzelte Geschichte die Rechnung hat, die er bezahlt.

Ich habe eine ganze Reihe von französischen Unternehmen steuerlich betreut, die ausschließlich zum Zweck der Umsatzbesteuerung beim deutschen Fiskus erfasst sind - für den Kunden ist das gar nicht weiter auffallend, er interessiert sich in der Regel nicht so sehr dafür, welche USt und welche Schaumweinsteuer auf der Rechnung für den Schampus ausgewiesen sind, den er sich im Direktversand ab Keller liefern lässt. Es gibt in der Wunderwelt der USt fast nichts, was es nicht gibt.

In der Regel ist auf Eintrittskarten, die an Personen verkauft werden, die keine Unternehmer sind, überhaupt keine USt ausgewiesen. Das fällt niemandem auf, weil es niemanden interessiert.

Ob eine Möglichkeit besteht, die Leistung des deutschen Unternehmers unabhängig von derjenigen des tschechischen Veranstalters zu behandeln, kann ich nicht ausschließen, aber erstmal ist sie ziemlich unwahrscheinlich. Kriterien wären dafür: (1) der deutsche Unternehmer wird im Namen und auf Rechnung des tschechischen Partners tätig - so dass er betreffend den Eintritt zu der Veranstaltung selbst nicht in der Pflicht gegenüber dem Käufer ist und (2) seine Leistung besteht nicht in der Vermittlung der Leistung, die der Veranstalter gegenüber dem Publikum erbringt. Wie man eine Gestaltung formulieren kann, die beiden Kriterien gerecht wird, übersteigt den Horizont meiner Phantasie, aber das heißt nicht, dass es nicht ginge.

Nochmal kurz zu dem Text, den Du verlinkt hast: Dieser bezieht sich (1) ausschließlich auf Fälle, in denen der Leistungsempfänger Unternehmer ist. Empfänger der Leistung „Eintritt zu der Veranstaltung“ ist im vorliegenden Fall das Publikum, das werden in der Regel keine Unternehmer sein. (2) Behandelt der Text eine Reihe von abgegrenzten Leistungen, dort „Katalogleistungen“ genannt. Diese sind in § 3a Abs 4 UStG aufgezählt, musikalische Darbietungen gehören nicht dazu.

Wenn der deutsche Unternehmer vaille que vaille die Besteuerung der Umsätze in der Tschechischen Republik vermeiden will (warum eigentlich?), ist, meine ich, ein sinnvoller Weg, wenn er sich darum kümmert, dass er den Vertrag mit dem tschechischen Veranstalter so gestaltet, dass er auf dessen Rechnung und in dessen Namen tätig wird - das ist nicht so schwer -, und dass seine Leistung anders definiert wird als als Vermittlung der Leistungen des tschechischen Partners - das ist schwer.

Schöne Grüße

MM

hhmm, ich denke trotzdem das es noch einen einfacheren Weg geben muss.

Die deutsche Firma verkauft die Tickets eingeständig und auf eigene Rechnung als Ticketvorverkauf-Reseller.

Die Frage ist wie dies Branchengrößen wie CTS Eventim bei ausländischen Events machen. Ich glaube nicht das die sich in jedem einzelnen Land um die USt.-Anmeldung kümmern müssen.

Tschechien Umsatzsteuer
Hi,

In Tschechien wurde zum 1.4.2005 ein dem deutschen Umsatzsteuergesetz vergleichbares Gesetz wirksam. Der deutsche Unternehmer wird sich deshalb in Tschechien anmelden müssen.

Infos sind zu erhalten bei
Ausländische Unternehmer können sich bei folgender Stelle informieren:

Ministry of Finance
Central Financial and Tax Directorate
Department of Indirect Taxes
Letenská 15
115 00 Praha 1
Tschechische Republik

Tel.: (+420) 257 043 225

Fax: (+420) 257 042 788

E-Mail: [email protected]

Website des Finanzministeriums: http://www.mfcr.cz (in tschechischer und englischer Sprache).

Website der tschechischen Steuerverwaltung: http://cds.mfcr.cz/ (nur in tschechischer Sprache).

Das tschechische Mehrwertsteuergesetz (Act on VAT No. 235/2004 Coll) wird z.Z. ins Englische übersetzt.

Viele Grüße
C.

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Vielen Dank!

Gibt es einen Link wie man auf einfachem Wege als EU-Firma in Tschechien die USt. zurückerstattet bekommen kann?