Versteuerung von Zusatzverdiensten neben Praktikum

Wenn man in einem Praktikum auf Lohnsteuerkarte bezahlt wird und nebenher bei einer anderen Firma als Aushilfe arbeitet, wie hoch ist dann der Freibetrag, den man nicht versteuern muss? Ist dieser abhängig vom Praktikumsgehalt?

Das ist wie bei jeder Einkommensart gleich: EUR 7664,- pro Jahr sind steuerfrei.

Muss man immer eine Einkommenssteuererklärung schreiben, auch wenn man unter dem Freibetrag liegt?

Das ist wie bei jeder Einkommensart gleich: EUR 7664,- pro
Jahr sind steuerfrei.

Die Angestellte im Lohnsteuerhilfeverein hatte mir erzählt, daß bei nebenberuflicher Tätigkeit bei mir als Ledigem der Staat genauso mit ca. 50% Steuerbelastung hinlangen würde wie in meinem Hauptberuf. Von Freibeträgen war da keinerlei Rede. Interessant, was man hier so alles mitbekommt.

Rüdiger

Nun, die ist sicherlich davon ausgegangen das man mehr verdient als rund 640 Euro im Monat (= EUR 7664,- pro Jahr)

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Nun, die ist sicherlich davon ausgegangen das man mehr
verdient als rund 640 Euro im Monat (= EUR 7664,- pro Jahr)

Gilt die 640 Euro-Regelung nur dann, wenn ansonsten keine weiteren Einkommen vorhanden sind, oder eben auch dann, wenn diese 640 Euro pro Monat nebenberuflich verdient werden? Danke für die Info.

Gruß Rüdiger

Versteuerung Lohn
Hi,

Wenn man in einem Praktikum auf Lohnsteuerkarte bezahlt wird
und nebenher bei einer anderen Firma als Aushilfe arbeitet,
wie hoch ist dann der Freibetrag, den man nicht versteuern
muss? Ist dieser abhängig vom Praktikumsgehalt?

schau dir mal FAQ:1279 an

Es ist egal, woher man den monatlichen Lohn bekommt -von einem Arbeitsverhältnis oder von zweien…

Ausnahme: Ist die Aushilfstätigkeit ein Minijob, dann ist die Versteuerung gleich abgegolten und diese Einnahmen aus dem Minijob sind dann steuerfrei. Wird aber der Minijob mit Lohnsteuerkarte (Lohnsteuerklasse VI) abgerechnet, wird dieser Lohn wie normaler Lohn angesetzt.

Zum erwähnten Freibetrag der Mitposter: Dieser ist in der Lohnsteuertabelle für das Praktikumsgehalt bereits eingerechnet, den Freibetrag gibts also nicht nochmal extra, nur insgesamt 1mal.

Viele Grüße
C.

Natürlich insgesamt der Verdienst!!! Beruflich + nebenberuflich, also nur wenn du unter EUR 7664,-/Jahr netto kommst ist alles steuerfrei, darüber musst du Steuern zahlen. siehe auch Stichwort: Grundfreibetrag Einkommenssteuer

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Hallo Rüdiger,

zur Klärung der Begriffe:

Der Grundfreibetrag bei der ESt bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen. Das ist die Summe der Einkünfte (aus allen Einkunftsarten) minus Sonderausgaben minus außergewöhnliche Belastungen. Verlustvor- und Rücktrag lasse ich vereinfachend außen vor.

Zusammenhänge zwischen abgerechnetem „Netto“ und dem zu versteuernden Einkommen sind ziemlich zufällig und kein geeigneter Maßstab für die Beurteilung der Frage.

Wie das bei Nebenjobs funktioniert, hat Cirwalda schon erklärt.

Schöne Grüße

MM