Hallo,
Herr X muß für das Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen und trägt dort wegen erstmal gering zu erwartenden Umsätzen 1000 Euro als Jahresumsatz-Erwartung ein. Ist das dann eine sog. Nullmeldung und bewirkt dies, daß Herrn X zunächst die Vorsteuernzieherei erspart bleibt? Danke für die Info. (Kleinunternehmer-Anmeldung geht nicht in dem Fall, weil Herr X auf Provisionsbasis als Vermittler arbeiten will und die Firma, für welche er als Vermittler auftreten will, ihre Rechnungen immer mit Mwst. ausstellt).
Gruß Rüdiger
Hallo Rüdiger,
wenn ich das richtig verstanden habe, optiert der Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung.
Die USt, die er abführen muss, ist eingenommene USt minus abziehbare Vorsteuer.
Wenn die eingenommene USt = Null und die abziehbare Vorsteuer größer Null ist, entsteht daraus ein Guthaben (= Erstattungsanspruch) gegenüber dem Fiskus.
Daraus ergibt sich die Frage: Inwiefern ist es lästig, wenn ich von jemandem Geld zu bekommen habe? Ich finde Geld bekommen immer ganz angenehm.
Es besteht sicher die Möglichkeit, mit Hilfe von „Null-Meldungen“ auf die Anmeldung der USt-Guthaben zunächst zu verzichten und diese erst mit der USt-Erklärung auszuweisen. Aber: Der Aufwand zwischen viermal im Jahr zwei Knöpfe drücken oder zwölfmal im Jahr zwei Knöpfe drücken oder einmal im Jahr zwei Knöpfe drücken unterscheidet sich nicht so sehr, finde ich. Ferner wird die Abgabe von solchermaßen falschen USt-Voranmeldungen bloß deswegen nicht weiter verfolgt, weil dem Fiskus auf diese Weise kein Geld verloren geht. Richtig werden sie dadurch nicht. Und drittens: Der Grad der Abweichung der USt-Erklärung von der Summe der Voranmeldungen ist für den Fiskus ein Maßstab u.a. für die Zuverlässigkeit des Steuerpflichtigen in dessen laufenden Aufzeichnungen. Soo spannend ist weder eine USt-Nachschau noch eine USt-Sonderprüfung, dass es sich lohnen würde, den Fiskus extra dazu aufzufordern.
Schöne Grüße
MM
Hallo MM,
vielen Dank für Deine Ausführungen, welche mir geholfen haben. Aber was meinst Du mit dem Drücken der zwei Knöpfe?
Gruß Rüdiger
Hallo Rüdiger,
ich meine damit, dass die Ableitung der USt-Werte aus den Aufzeichnungen, die für die Gewinnermittlung sowieso geführt werden müssen, eine extrem leichte Übung ist.
Selbst wenn man mit einfachsten Mitteln („amerikanisches Journal“, excel-Tabellen) von Hand arbeitet, erfolgt die Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben immer getrennt nach Umsatz bzw. Entgelt und USt/Vorsteuer. Die USt-Voranmeldung besteht also bloß aus aufaddierten Werten, die in den laufenden Aufzeichnungen sowieso erfasst sind. Der Aufwand, den man der Voranmeldung zurechnen kann, besteht also fast ausschließlich aus Positionen, die in der Kostenrechnung scherzhaft „EDA“ (= „Eh da“) genannt werden.
Ich denke, dass Deine Bedenken wegen der lästigen USt-Rechnerey sich eher auf die Tatsache beziehen, dass ein selbständig Tätiger halt Aufzeichnungen führen muss. Daran kann man sich aber schnell gewöhnen.
Schöne Grüße
MM