Säumnis- und Verspätungszuschläge

Hallo, liebe Steuerkundige und begeisterte Steuerzahler!

Wer seinen steuerlichen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, wird vom Finanzamt mit besonderer Zuwendung (leider nicht mit Zuwendungen) belohnt und hat zu löhnen.
Spaß beiseite, denn besonders lustig ist daran nichts, sondern nur teuer. Wie ich hörte, kann man auf Antrag nach Begleichung der Steuerschuld einen Teil des festgesetzten „Aufgeldes“ zurück erhalten. Trifft das zu und unter welchen Voraussetzungen? Gibt es dabei Ermessensspielraum des FA?

Schon einmal Danke für sachdienliche Hinweise im Voraus

Gruß
Wolfgang

hallo Wolfgang,

du hast die Möglichkeit einen sogenannten Erlassantrag für die
Säumnis- bzw. Verspätungszuschläge zu stellen, mit dem Argument, die verspätete Zahlung/Abgabe sei ein einmaliges Versehen gewesen und du habest in der Vergangenheit deine Steuerzahlungen immer pünktlich entrichtet ( natürlich sollte dies auch der Wahrheit entsprechen ). Das FA hat die Möglichkeit aus Billigkeitsgründen die Zuschläge zu erlassen, ist aber Ermessensspielraum.
Zum anderen gibt es noch die Möglichkeit der "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ", müsste aber im einzelfall überprüft werden, ob die Voraussetzungen vorliegen
Gruß UTE

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Mal sehen, was sich daraus beim FA erreichen läßt. Muß wohl Kreide (fr)essen und mit Engelszunge reden. Es sind immerhin mehrere tausend Märker.

Gruß
Wolfgang