Hallo und moin moin!
Nehmen wir mal folgenden Fall an:
Ein Unternehmen kauft von einem Privatmann eine Immobilie, um dort seine Geschäftsräume einzurichten. Kann dieses Unternehmen den Vorsteuerbetrag der Kaufsumme beim Finanzamt angeben?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Martin
Hallo Martin,
zur Präzisierung der Frage die Gegenfrage: Welchen Vorsteuerbetrag?
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
sagen wir mal die Immobilie kostet 116.000 Euro.
da könnte man doch 16% also 16.000 Euro als Vorsteuer geltend machen.
Oder gibt das meggär?
Liebe Grüße
Martin
Hallo nochmal,
da könnte man doch 16% also 16.000 Euro als Vorsteuer geltend
machen.
Wieso denn das?
Bedingungen für den Vorsteuerabzug:
Lieferung/Leistung wird von einem Unternehmer für sein Unternehmen bezogen
Die bezogene Lieferung/Leistung ist in D USt-pflichtig
Der Unternehmer, der liefert/leistet, legt eine Rechnung mit (u.a.) ausgewiesener USt vor.
(2) ist mit hoher Wahrscheinlichkeit, (3) mit ziemlicher Sicherheit nicht gegeben. Hilft nix.
Schöne Grüße
MM
Deri
23. April 2005 um 08:29
6
tja schade… echt schade…
wieso ist das schade? Die Immobilie ist doch ohne Umsatzsteuer 16% günstiger.
tja schade… echt schade…
wieso ist das schade? Die Immobilie ist doch ohne Umsatzsteuer
16% günstiger.
aber nicht wenn im Kaufvertrag stehen würde „inkl. Umsatzsteuer“
Deri
24. April 2005 um 19:58
8
aber nicht wenn im Kaufvertrag stehen würde „inkl.
Umsatzsteuer“
dass ist schon klar. aber macht es denn sinn ein Grundstücksverkauf der Umsatzsteuer zu unterwerfen wenn der Empfänger keinen Vorsteuerabzug hat?
der Verkauf ist doch normalerweise ust-frei da grunderwerbsteuerpflichtig oder irre ich?