GmbH oder Kleingewerbe

Kenne jemanden, der sich gerne im Bereich Fahrradteile selbständig machen (Bsp. Firma z.B. www.actionsports.de). Prognostizierter Umsatz für 2005: 20.000 Euro. Gewinn negativ (Verlust). Umsatz 2006: 65.000 Euro. Gewinn negativ (Verlust).
Bzgl. Rechtsform hatte der Freund einen Termin beim Steuerberater. Dieser empfahl eine GmbH Gründung vor allem mit der Argumentation das der Name geschützt wäre.
Der Steuerberater hat angeboten einen Termin beim Notar zu organisieren. Kosten ca. 1000 Euro. Jahresabschlusskosten ca. 1500 Euro. Buchführungskosten monatlich ca. 50 Euro.

Guter Steuerberater?

In Büchern zu Selbständigkeit ist oft die Rede von Einnahme Überschuss Rechnung als Lösung für Kleingewerbetreibende. BWL hat der Freund studiert – kann man den Steuerberater ersetzen durch Software und sich der Sache selber annehmen?

Wie würde sich alternativ der Name schützen lassen (Kosten, ….) von einem Konkurenten ist bekannt, das er als Rechtsform die GBR hat.

Danke im Voraus.

Gruss Claudio

Hi Claudio,

Guter Steuerberater?

Ironie on
Ja, er denkt an sein eigenes Konto. Aus der Sicht heraus ein sehr guter StB.
Ironie off

Wie würde sich alternativ der Name schützen lassen (Kosten, ….) von einem Konkurenten ist bekannt, das er als Rechtsform die GBR hat.

Wer hat jetzt BWL studiert?

Na, egal. Eine GbR bsteht immer(!) aus mehreren Personen. Die berühmte Kaffeekasse im Büro ist auch schon eine GbR.
Eine GmbH bei der Konstellation ist so ziemlich das unsinnigste, was gemacht werden könnte. Woher soll das Stammkapital kommen, wenns nur Verluste gibt? Die GmbH wäre schneller Pleite, als sie im Handelsregister eingetragen ist.

In Büchern zu Selbständigkeit ist oft die Rede von Einnahme Überschuss Rechnung als Lösung für Kleingewerbetreibende.

Falsch. Die Personengesellschaft hat generell eine Einnahme/Überschußrechnung abzuliefern. Überschreitest du bestimmte Grenzen, so ist die doppelte Buchführung angesagt. Aber das bestimmt das Finanzamt.
http://www.buero-baehr.de/IchAG_info.htm
Die Kleinunternehmerregelung, auf die du abzielst, hat primär was mit Umsatzsteuer und Vorsteuer zu tun.

Dieser empfahl eine GmbH Gründung vor allem mit der Argumentation das der Name geschützt wäre.

Als Personengesellschaft hieß ich früher Trettner Hardware Entwicklung, Ulrich Trettner. Mein Name ist „geschützt“, da ich meinen eigenen Namen verwenden muß.
Was genau soll denn mit dem Namen bezweckt werden?

Wie würde sich alternativ der Name schützen lassen

Als Gewerbetreibender (Personengesellschaft) trittst du mit deinem eigenen Namen auf, Phantasiebezeichnungen sind erstmal so nicht zulässig. Einzige mir bekannte Alternative: der eingetragene Kaufmann (eK).
http://www.debs-faq.de/l64de/Haeufige_Fragen_FAQ/Fir…

Bevor du dich also mit den Kosten rumschlägst, informiere dich nicht nur hier über die einfachsten Regeln. Ein gutes Buch wäre dringend angeraten.
Die Eintragung ins Handelsregister macht jeder Notar. Da gibt es nichts zu organisieren. Termin machen, hingehen und fertig. Wobei du unterscheiden mußt: Kosten des Notars, Gerichtskosten und Kosten für die Veröffentlichung. Letztere können unterschiedlich sein.

http://www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/produktmark…

mfg Ulrich

ps: Action Sports ist eine GmbH.

Eine GmbH bei der Konstellation ist so ziemlich das
unsinnigste, was gemacht werden könnte. Woher soll das
Stammkapital kommen, wenns nur Verluste gibt? Die GmbH wäre
schneller Pleite, als sie im Handelsregister eingetragen ist.

sehe ich auch so.

Bevor du dich also mit den Kosten rumschlägst, informiere dich
nicht nur hier über die einfachsten Regeln. Ein gutes Buch
wäre dringend angeraten.

@Claudio
oder mal einen Blick hier rein:
http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm

mfg JoKu

Hallo Claudio!

Dieser empfahl eine GmbH :Gründung vor allem mit
der Argumentation das der :Name geschützt wäre.

Seltsame Argumentation. Der Name wäre im übrigen nicht geschützt. Vielmehr ist die IHK bestrebt, die Firmierungen im Kammerbereich unterscheidbar zu halten. Wenn man einen Namen als Marke schützen möchte, funktioniert das unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens beim Patentamt http://www.dpma.de .

Der Steuerberater hat :angeboten einen Termin beim :Notar zu organisieren.

Wenn Du einen Notar brauchst, brauchst Du niemanden, der den Termin organisiert. Du suchst Dir in den Gelben Seiten einen Notar aus, rufst an und fertig.

BWL hat der Freund studiert – :kann man den Steuerberater :ersetzen durch Software und :sich der Sache selber :annehmen?

Ein Steuerberater läßt sich nicht per Software ersetzen, aber man kann sich der Sache selbst annehmen. Falls mit Software Buchhaltung gemeint sein sollte, ist eine Software grundsätzlich kein Ersatz für Sachverstand. Wer von Buchhaltung nichts versteht, wird mit noch so guter Software nur Murks zustande bringen. Wer aber BWL studierte, sollte eigentlich Inventur, Buchungen laufender Geschäftsvorfälle und Jahresabschluß aus dem Tiefschlaf gerissen auf die Reihe bekommen.

Gruß
Wolfgang