habe da mal ne Frage: Jemand macht sich selbständig und möchte sein Fahrzeug, welches er vorher privat genutzt als Firmenwagen nutzen. Der Firmenname heißt ganz anders und der Firmensitz ist nicht der private. Das Fahrzeug ist schon sehr alt und somit keine Abschreibung mehr möglich. Sagen wir mal man bucht das Fahrzeug mit einem Wert von EUR 500,00 ein. Die jetzt anfallenden Tankbelege (Kilometergeld bin ich mir auch nicht sicher, ob die überhaupt bei Firmenwagen anfallen; man sagte mir, dafür darf man die Tankquittungen absetzen…) werden als Betriebsausgaben gebucht und am Jahresende macht man die 1%-Regelung. Wie sieht es aber mit den Kosten wie Versicherung und Steuern aus. Die laufen ja auf den Inhabernamen, da er ihn ja privat gefahren hat. Müssen diese Sachen jetzt umgeschrieben werden auf Firmennamen? Fahrzeugschein auch?? Oder darf es ruhig so weiterlaufen, weil man ja Vollselbstständig ist, braucht man ja ein Auto??
den Angaben entnehme ich mal dass es sich um ein Einzelunternehmen handelt. Dann ist es egal wo das Auto angemeldet ist, hauptsache auf den eigenen Namen. Es geht meines Wissen auch gar nicht, dass Auto irgendwie auf die eigene Firma umzuschreiben, diese benötigt eigene Rechtsfähigkeit, geht also nur z.b. bei GmbH´s
Für die anderen laufenden Kosten wie Versicherungen und Steuern gilt dasselbe, die können natürlich ebenfalls abgezogen werden.
Allerdings ist zu prüfen ob nicht der Ansatz der 30 Cent je Km günstiger ist, insbesondere weil kein Abschreibungsvolumen mehr vorhanden ist.
Die 1%-Regel dürfte bei bereits abgeschriebenen Kfz´s in der Regel sehr ungünstig sein deswegen sollte man u.U. ein Fahrtenbuch schreiben um die gesamten tatsächlichen Kosten entsprechend anteilig zu berücksichtigen.
vielen Dank für die Info: Ist es denn so, daß entweder nur die Tankquittungen bei Firmenwagen abgesetzt werden können oder das Kilometergeld??
Schwer zu verstehen. Irgendwie dann auch ungerecht. Stell die vor, jemand, der im Messebau tätig ist, fährt für einen Kunden mit seinem Firmenwagen nach Hannover. Tankt und fährt 400km. Dann setzt man nur die Tankquittungen ab??
Schwer zu verstehen. Irgendwie dann auch ungerecht. Stell die
vor, jemand, der im Messebau tätig ist, fährt für einen Kunden
mit seinem Firmenwagen nach Hannover. Tankt und fährt 400km.
Dann setzt man nur die Tankquittungen ab??
man setzt nicht nur die Tankquittungen an sondern auch alle anderen Kosten wie Versicherungen Steuern etc. und ganz wichtig auch die Abschreibung, diese werden halt jährlich einmal berücksichtigt und somit auch anteilig für die Fahrt zur Messe. Mit der Km-Pauschale ist alles abgegolten, es gibt nur entweder oder, beides zugleich ist nicht möglich.