Vollstreckungstitel....Umsatzsteuerrückzahlung?

Wenn man gegenüber ein paar Schuldnern einen Vollstreckungstitel in der Hand hat, diese aber eine Eideststattliche Versicherung abgegeben haben und somit erstmal zahlungsunfähig sind, wäre es dann möglich sich die bezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt über eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung zurückzuholen?

dies ist möglich denn durch den Offenbarungseid ist die Forderung quasi mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgefallen.

Die Forderung wird abgeschrieben und die umsatzsteuer mit der nächsten Voranmeldung erstattet.