Kenne einen Freiberufler Stuerklasse 1 der ab Februar
(keine GmbH keine ICh AG) in der IT tätig ist und bis jetzt nur einen Auftrageber mit Rahmenvertrag hat.
Umsatzsteuervoranmeldung regelt er über Elster.
Jetzt sein Problem:
1)Wenn er seine Einkommenssteuererklärung am Jahresende mache, will er kein böses Erwachen erleben. Gibt es eine Regel oder einen Prozentsatz was er im Monat für die Einkommensteuererklärung zurücklegen muss?
Hat etwas von 30 % gelesen.
2)Kann er seinen Technikerlehrgang und die Fahrkosten für die Lerngemeinschaft(Fernstudium) dagegenhalten?
3) er hatte gehört es gäbe eine Grenze ab 800 oder 400 € (wenn er sich ein neues Wirtschaftsgut
kauft) das er dann bei der Einkommensteuererklärung dagegenhalten kann.
4) Er fährt das Auto seiner Lebenspartnerin von der Wohnung zum Auftraggeber jeden Tag und gibt ihr dafür einen Teil der Steuer und Versicherung. Fahrtenbuch wird geführt! Kann er das bei der Einkommensteuererklärung berechnen???
5) Kann er sich sein eigenes Gehalt zahlen oder geht das bei einer Personengesellschaft nicht?
6) Hatte in den Jahren vorher (2003/2004) negativ Einkünfte (durch Arbeitslosigkeit kann er die nun bei der Einkommensteuer 2005 geltend machen?
Er wird sich auf jedenfall einen Steuerberater für die Einkommenssteuer nehmen, er wollte nur vorab diese Fragen klären. Hoffe ihr könnt Ihm helfen.
Gruß Timo
Existenzgründer
Hi,
Er wird sich auf jedenfall einen Steuerberater für die
Einkommenssteuer nehmen, er wollte nur vorab diese Fragen
klären. Hoffe ihr könnt Ihm helfen.
Das ist eine gute Idee. Durch die Fülle von Fragen hast du die Leute hier im Forum eher abgeschreckt.
Besorg dir mal die Broschüre Steuertipps für Existenzgründer (Stand: Januar 2005), erhältlich bei den Finanzämtern in Baden-Württemberg oder im Internet unter
http://www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de/
„Steuerratgeber“ anklicken
Das hilft dir fürs erste weiter
Viele Grüße
C.
1)Wenn er seine Einkommenssteuererklärung am Jahresende mache,
will er kein böses Erwachen erleben. Gibt es eine Regel oder
einen Prozentsatz was er im Monat für die
Einkommensteuererklärung zurücklegen muss?
Hat etwas von 30 % gelesen.
Keine schlechte Idee, Steuersatz liegt zwischen 15% und 42% zzgl. Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer. Somit sind 30% gut in der Mitte.
2)Kann er seinen Technikerlehrgang und die Fahrkosten für die
Lerngemeinschaft(Fernstudium) dagegenhalten?
Meines Erachtens schon. Alle Ausgaben die durch die selbständige Tätigkeit begründet sind.
- er hatte gehört es gäbe eine Grenze ab 800 oder 400 € (wenn
er sich ein neues Wirtschaftsgut
kauft) das er dann bei der Einkommensteuererklärung
dagegenhalten kann.
Das ist die GWG-Regelung (Geringwertiges Wirtschaftsgut). Alle beweglichen, selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Anschaffungspreis von 410,00 € können sofort als Betriebsausgabe verbucht werden. (z.B. Fax-Gerät, Stuhl, ect.) Als nichtselbständiges Wirtschaftsgut zählt z.B. ein Drucker, da dieser nur zusammen mit einem PC funktioniert.
- Er fährt das Auto seiner Lebenspartnerin von der Wohnung
zum Auftraggeber jeden Tag und gibt ihr dafür einen Teil der
Steuer und Versicherung. Fahrtenbuch wird geführt! Kann er das
bei der Einkommensteuererklärung berechnen???
Bin ich grad überfragt.
- Kann er sich sein eigenes Gehalt zahlen oder geht das bei
einer Personengesellschaft nicht?
Doch ein Gesellschafter einer Personengesellschaft kann ein „Gehalt“ bekommen. Dieses Gehalt wird allerdings steuerlich und SV-rechtlich als Vorabgewinn behandelt.
- Hatte in den Jahren vorher (2003/2004) negativ Einkünfte
(durch Arbeitslosigkeit kann er die nun bei der
Einkommensteuer 2005 geltend machen?
Wenn das Finanzamt einen Verlustvortrag (ist ein extra Bescheid) festgestellt hat, ohne Probleme.
Er wird sich auf jedenfall einen Steuerberater für die
Einkommenssteuer nehmen, er wollte nur vorab diese Fragen
klären.
Auf jeden Fall empfehlenswert.
Grüßle Soni